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5.3 Rechts vor Links

Was bedeutet „Rechts vor Links“?

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Wenn sich an einer Kreuzung oder Einmündung keine vorfahrtregelnden Verkehrszeichen, keine Ampel und keine Polizei befinden, gilt:

Wer von rechts kommt, hat Vorfahrt.

Das regelt § 8 Abs. 1 StVO:

„An Kreuzungen und Einmündungen hat die Vorfahrt, wer von rechts kommt.“

Dabei spielt es keine Rolle, wohin das Fahrzeug fährt – entscheidend ist allein die Herkunft.

Diese Regel betrifft alle Fahrzeuge, also auch:

  • Fahrräder,

  • Motorräder,

  • Pkw und Lkw,

  • Busse,

  • sowie Straßenbahnen, wenn keine Vorrangregelung besteht.


Typische Fehlerquellen und Missverständnisse

Radfahrer übersehen

Viele übersehen, dass Radfahrer auf einem Radweg von rechts ebenso Vorfahrt haben – auch wenn sie nicht auf der Fahrbahn unterwegs sind.

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Straßenoptik täuscht

Manchmal ist die von rechts kommende Straße:

  • schmal,

  • schlecht ausgebaut oder

  • sieht „unbedeutend“ aus.

Trotzdem kann Rechts vor Links gelten! Die Optik der Straße sagt nichts über ihre Vorfahrtsberechtigung aus.

Sichtbehinderungen

Hecken, Mauern, parkende Autos oder Zäune machen es oft schwer, ein von rechts kommendes Fahrzeug rechtzeitig zu erkennen.

Laut § 8 Abs. 2 StVO musst du in solchen Fällen:

„vorsichtig in die Kreuzung oder Einmündung hineintasten.“

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Erkennen von Rechts-vor-Links-Kreuzungen

Achte auf folgende Hinweise:

  • Lücke in einer Reihe parkender Autos?

  • Bordsteinkante, die rechts um die Ecke weiterläuft?

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  • Straßennamensschild oder Farbunterschiede im Asphalt?

  • Verkehrsspiegel, der Sicht von rechts ermöglichen soll?

Solche Hinweise deuten oft auf eine nicht beschilderte Einmündung hin – dort kann „Rechts vor Links“ gelten!

An besonders gefährlichen "Rechts vor Links Kreuzungen" findest du dieses Verkehrszeichen:

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Ausnahmen – Wann gilt „Rechts vor Links“ nicht?

§ 8 Abs. 1 StVO nennt folgende Ausnahmen:

  • An Einmündungen, wo durch Verkehrszeichen etwas anderes geregelt ist. Also am Vorfahrt gewähren, Stoppschild, Vorfahrtstraße oder Ampel.

  • Du muss immer warten, wenn du aus

    • einem Feld- oder Waldweg,

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    • einer Grundstücksausfahrt,

    • einem Gehweg, Parkstreifen, Seitenstreifen oder

    • einem verkehrsberuhigten Bereich kommst.


Pflichten für Wartepflichtige

Wenn du wartepflichtig bist:

  • Fahre mit mäßiger Geschwindigkeit an die Kreuzung heran.

  • Zeige durch dein Verhalten, dass du wartest.

  • Fahre erst weiter, wenn sicher ist, dass der Vorfahrtberechtigte nicht gefährdet oder behindert wird.

Merksatz nach § 8 Abs. 2 StVO:

Wer die Vorfahrt hat, darf nicht wesentlich behindert werden – auch nicht beim Abbiegen.


Praxis-Tipps und Merksätze

👉 Keine Schilder? Gilt meist rechts vor links!

👉 Auch Radfahrer von rechts haben Vorfahrt!

👉 Wenn du nichts erkennst: langsam tasten statt raten!

Übungsbeispiele