2.4 Versicherungen & Versicherungsschutzes
Kfz-Haftpflichtversicherung
🌐 ADAC: Kfz Haftpflichtversicherung
Ohne Haftpflichtversicherung darf kein Fahrzeug auf öffentlichen Straßen bewegt werden. Diese Pflichtversicherung übernimmt die Kosten bei:
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Personenschäden
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Sachschäden
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Vermögensschäden von Unfallgegnern
Auch bei Schäden ohne direktes Verschulden haftet der Fahrzeughalter (Gefährdungshaftung).
Kein Versicherungsschutz besteht u. a. bei:
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Alkohol- oder Drogenfahrt
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Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis
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grober Fahrlässigkeit (z. B. Fahrerflucht)
Die Versicherung kann dann Regress fordern (bis zu 5.000 Euro).
Internationale Gültigkeit
Bei Auslandsfahrten ist die „Grüne Karte“ hilfreich. Sie gilt als Versicherungsnachweis und erleichtert die Schadensabwicklung im Ausland.
Teilkasko & Vollkasko
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Teilkasko: Schäden durch äußere Einflüsse (z. B. Diebstahl, Sturm, Hagel, Glasbruch, Wildunfall)
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Vollkasko: Alle Leistungen der Teilkasko plus Schäden durch selbst verschuldete Unfälle und Vandalismus
Quelle: YouTube ADAC
Weitere Versicherungen
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Insassenunfallversicherung: Versichert Fahrer und Mitfahrer bei Unfällen, unabhängig von der Schuldfrage
Verkehrsrechtsschutzversicherung: Übernimmt Kosten für Anwalt, Gutachter und Gerichtsverfahren bei verkehrsrechtlichen Streitigkeiten
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