3.3 Gefahrzeichen
Gefahrzeichen gehören zu den wichtigsten Verkehrszeichen überhaupt, denn sie machen auf potenzielle Gefahren im Straßenverkehr aufmerksam, die sonst leicht übersehen werden könnten. Ihr Ziel ist es, dich als Verkehrsteilnehmer:in rechtzeitig zu warnen, damit du dein Fahrverhalten frühzeitig anpassen kannst. Diese Zeichen fordern dich auf, besonders aufmerksam und vorsichtig zu sein.
Merkmale von Gefahrzeichen
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Form: Dreieck mit rotem Rand und weißem Hintergrund, Spitze nach oben
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Symbol: Schwarz und meist bildhaft dargestellt, z. B. Kurve, Wildtier, Baustelle
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Positionierung:
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Außerorts: in der Regel 150–250 m vor der Gefahrenstelle
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Innerorts: meist unmittelbar an der Gefahrenstelle
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Zusatzzeichen: geben ergänzende Informationen wie Art der Gefahr oder genaue Entfernung an
Sinn und Zweck
Gefahrzeichen sollen dich nicht erschrecken, sondern vorbereiten. Sie fördern:
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Frühzeitige Temporeduktion
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Erhöhte Aufmerksamkeit und Wachsamkeit
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Bremsbereitschaft
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Angepasste Fahrweise, insbesondere bei schwierigen Sicht- oder Wetterverhältnissen
Gefahrzeichen schützen besonders dort, wo andere Verkehrsteilnehmer unvorhersehbar handeln – etwa Kinder, Fußgänger oder Tiere. Auch in Kurven oder an Bahnübergängen verhindern sie durch rechtzeitige Hinweise viele Unfälle.
Gefahrzeichen im Überblick
101 Gefahrstelle |
102 Kreuzung oder Einmündung |
103 Kurve |
105 Doppelkurve |
108 Gefälle |
110 Steigung |
112 Unebene Fahrbahn |
114 Schleuder- oder Rutschgefahr |
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117 Seitenwind |
120 Verengte Fahrbahn |
121 Einseitig verengte Fahrbahn |
123 Arbeitsstelle |
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124 Stau |
125 Gegenverkehr |
131 Lichtzeichenanlage |
133 Fußgänger |
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136 Kinder |
138 Radverkehr |
142 Wildwechsel |
151 Bahnübergang |
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156 Bahnübergang mit dreistreifiger Bake |
159 Zweistreifige Bake |
162 Einstreifige Bake |
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Gefahrzeichen im Detail mit StVO
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
§ 40 Gefahrzeichen
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Anlage 1 (zu § 40 Absatz 6 und 7)
Allgemeine und besondere Gefahrzeichen
1 | 2 | 3 |
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lfd. Nr. | Zeichen | Erläuterungen |
Abschnitt 1 Allgemeine Gefahrzeichen (zu § 40 Absatz 6) |
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1 |
Zeichen 101
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Ein Zusatzzeichen kann die Gefahr näher bezeichnen. |
2 | Zeichen 102![]() Kreuzung oder Einmündung |
Kreuzung oder Einmündung mit Vorfahrt von rechts |
3 | Zeichen 103![]() Kurve |
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4 | Zeichen 105![]() Doppelkurve |
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5 | Zeichen 108![]() Gefälle |
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6 | Zeichen 110![]() Steigun g |
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7 | Zeichen 112![]() Unebene Fahrbahn |
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8 | Zeichen 114![]() Schleuder- oder Rutschgefahr |
Schleuder- oder Rutschgefahr bei Nässe oder Schmutz |
9 | Zeichen 117![]() Seitenwind |
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10 | Zeichen 120![]() Verengte Fahrbahn |
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11 | Zeichen 121![]() Einseitig verengte Fahrbahn |
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12 | Zeichen 123![]() Arbeitsstelle |
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13 | Zeichen 124![]() Stau |
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14 | Zeichen 125![]() Gegenverkehr |
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15 | Zeichen 131![]() Lichtzeichenanlage |
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16 | Zeichen 133![]() Fußgänger |
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17 | Zeichen 136![]() Kinder |
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18 | Zeichen 138![]() Radverkehr |
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19 | Zeichen 142![]() Wildwechsel |
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Abschnitt 2 Besondere Gefahrzeichen vor Übergängen von Schienenbahnen mit Vorrang (zu § 40 Absatz 7) | ||
20 | Zeichen 151![]() Bahnübergang |
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21 | Zeichen 156![]() Bahnübergang mit dreistreifiger Bake |
Bahnübergang mit dreistreifiger Bake etwa 240 m vor dem Bahnübergang. Die Angabe erheblich abweichender Abstände kann an der dreistreifigen, zweistreifigen und einstreifigen Bake oberhalb der Schrägstreifen in schwarzen Ziffern erfolgen. |
22 | Zeichen 159![]() Zweistreifige Bake |
Zweistreifige Bake etwa 160 m vor dem Bahnübergang |
23 | Zeichen 162![]() Einstreifige Bake |
Einstreifige Bake etwa 80 m vor dem Bahnübergang |
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