12.3 Maßnahmen für junge Fahrer
Maßnahmen für junge Fahrer
Ziel: Verkehrssicherheit erhöhen, Unfallrisiken senken
Junge Fahrer zählen zur Hauptrisikogruppe im Straßenverkehr. Die häufigsten Unfallursachen in dieser Altersgruppe sind geringe Erfahrung und hohe Risikobereitschaft. Deshalb wurden in Deutschland verschiedene gesetzliche und pädagogische Maßnahmen eingeführt, um die Sicherheit junger Fahranfänger gezielt zu verbessern.
Diese Maßnahmen setzen an unterschiedlichen Punkten an – noch vor, während und nach der Fahrerlaubniserteilung.
Führerschein auf Probe
Einführung und Zielsetzung
Seit 1986 erhalten alle Fahranfänger für die ersten zwei Jahre nach der bestandenen Prüfung den Führerschein auf Probe.
Ziel ist es, während dieser Zeit besonders genau hinzusehen: Wer gegen Verkehrsregeln verstößt, wird zur Nachschulung verpflichtet – oder verliert im Wiederholungsfall die Fahrerlaubnis.
Inhalte und Folgen
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Gilt für alle Fahranfänger (unter bestimmten Voraussetzungen auch bei älteren Ersterwerbern)
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Verlängerung der Probezeit auf vier Jahre bei schwerwiegenden Verstößen
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Verpflichtung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar (ASF) bei A-Verstößen
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Kosten trägt der Fahranfänger selbst
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Weitere Verstöße führen zu verwaltungsrechtlichen Maßnahmen (z. B. Verwarnung, MPU)
Stichpunkte – Führerschein auf Probe:
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Dauer: zwei Jahre
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A-Verstoß = schwerwiegender Regelverstoß (z. B. Rotlichtverstoß, Alkohol am Steuer)
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Bei A-Verstoß: ASF-Seminar, Probezeitverlängerung
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Bei erneutem Verstoß: Verwarnung, Empfehlung zur verkehrspsychologischen Beratung
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Ziel: Risikobewusstsein schärfen, Fahrverhalten stabilisieren
Begleitetes Fahren ab 17 (BF17)
Ziel und Hintergrund
Das Modell „Begleitetes Fahren ab 17“ wurde eingeführt, um jungen Fahranfängern bereits vor dem regulären Alleinfahren mehr Fahrpraxis und emotionale Stabilität zu geben.
Sie dürfen ab 17 Jahren mit einer eingetragenen Begleitperson Autofahren – unter bestimmten Bedingungen.
Voraussetzungen
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Erfolgreich bestandene Fahrerlaubnisprüfung (Klasse B/BE)
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Teilnahme frühestens sechs Monate vor dem 17. Geburtstag
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Begleitpersonen: mind. 30 Jahre alt, mindestens 5 Jahre im Besitz der Fahrerlaubnis, max. 1 Punkt im Fahreignungsregister
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Kein Alkohol am Steuer (0,0-Promille-Grenze)
Vorteile
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Geringere Unfallzahlen in der Gruppe der BF17-Absolventen
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Mehr Fahrpraxis mit ruhigem Feedback
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Weniger Regelverstöße im ersten Jahr ohne Begleitung
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Förderung von Sicherheitsbewusstsein durch Vorbildfunktion der Begleiter
Stichpunkte – BF17:
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Ziel: mehr Fahrpraxis in sicherem Rahmen
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Fahranfänger gewinnt Sicherheit mit Begleitung
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Eingeschränkter Führerschein bis zum 18. Geburtstag
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Gute Wirkung auf Fahrstil und Regelakzeptanz
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Positive statistische Auswertung (weniger Unfälle)
Alkohol- und Drogenverbot für Fahranfänger
Gesetzliche Grundlage
Für Fahranfänger in der Probezeit sowie für Fahrer unter 21 Jahren gilt seit 2007 die 0,0-Promillegrenze.
Ein einziger Schluck kann rechtliche Konsequenzen haben – selbst wenn keine Fahrfehler gemacht werden.
Konsequenzen bei Verstoß
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Geldbuße (ab 250 €)
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1 Punkt im Fahreignungsregister
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Verpflichtung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar
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Verlängerung der Probezeit um weitere zwei Jahre
Stichpunkte – Alkohol-/Drogenverbot:
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Absolutes Alkoholverbot in der Probezeit
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Keine Toleranzgrenze: 0,0-Promille
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Drogen am Steuer sind ebenfalls streng verboten
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Verstöße haben direkte Konsequenzen: Seminarpflicht, Probezeitverlängerung, Bußgeld
Weitere präventive Maßnahmen
Aufbauseminare für Fahranfänger (ASF)
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Verhaltensorientiertes Training bei A-Verstößen
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Vier Sitzungen + Beobachtungsfahrt
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Gruppenarbeit und Selbstreflexion stehen im Mittelpunkt
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Ziel: Erkennen der Ursachen des eigenen Fehlverhaltens
Verkehrserziehung und Öffentlichkeitsarbeit
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Projekte in Schulen (z. B. „Crash-Kurs NRW“, „Don’t drink and drive“)
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Zusammenarbeit mit Polizei, Feuerwehr, Verkehrswachten
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Aufklärungsfilme, Reaktionstests, Auftritte von Unfallopfern
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Emotionaler Zugang zu den Risiken des Fahrens
Verkehrssicherheitsprogramme
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Sicherheitstrainings für Fahranfänger (z. B. ADAC-Programme)
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Praxisnahe Übungen: Bremsen, Ausweichen, Gefahrenerkennung
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Förderung von Risikokompetenz durch Selbsterfahrung
Stichpunkte – Präventive Maßnahmen:
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ASF: Bei Fehlverhalten verpflichtend
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Schulprojekte und Kampagnen zur Bewusstseinsbildung
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Sicherheitstrainings mit realistischen Übungsszenarien
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Förderung von Eigenverantwortung und Teamverhalten
Merksätze
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Wer früher begleitet fährt, fährt später sicherer allein.
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Sicherheit ist kein Zufall – sie lässt sich trainieren.
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Die Probezeit ist keine Gnadenfrist, sondern ein Test der Reife.
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Null Promille heißt: Null Risiko.
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