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10.2 Haltverbote

Wann ist Halten verboten?

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Quelle: pixabay.com

Wenn du irgendwo anhalten oder parken willst, musst du wissen, wo das erlaubt ist – und wo nicht.
Die wichtigsten Regeln dazu stehen im § 12 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO).
Aber auch Verkehrszeichen und andere Vorschriften (z. B. in den Anlagen 2 und 3 der StVO) regeln, wo Halten und Parken verboten ist.

Halten ist verboten…

  •  an bestimmten gefährlichen oder unübersichtlichen Stellen, nämlich:
  • an engen oder unübersichtlichen Straßenstellen
    (z. B. wenn der Gegenverkehr nicht mehr durchkommt oder die Sicht eingeschränkt ist)

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  • in scharfen Kurven

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  • auf Einfädelungs- oder Ausfädelungsstreifen
    (zum Beispiel auf Beschleunigungs- oder Verzögerungsstreifen)

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  • auf Bahnübergängen

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  • vor und in Feuerwehrzufahrten, wenn diese amtlich gekennzeichnet sind
    (z. B. durch Schilder oder Bodenmarkierungen)

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  • wenn Verkehrszeichen das Halten verbieten

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  • auf Schutzstreifen für Radfahrer
    (diese erkennt man an der gestrichelten weißen Linie und dem Fahrradsymbol)

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  • auf Zebrastreifen
    Sowohl auf dem Überweg selbst als auch bis zu 5 Meter davor. Hinter dem Zebrastreifen ist das Halten und Parken in der Regel erlaubt, solange keine anderen Halteverbote (z.B. durch Verkehrszeichen) beachtet werden müssen.

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Quelle: freepik.com


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