10.2 Haltverbote
Wann ist Halten verboten?
Wenn du irgendwo anhalten oder parken willst, musst du wissen, wo das erlaubt ist – und wo nicht.
Die wichtigsten Regeln dazu stehen im § 12 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO).
Aber auch Verkehrszeichen und andere Vorschriften (z. B. in den Anlagen 2 und 3 der StVO) regeln, wo Halten und Parken verboten ist.
Halten ist verboten…
- an bestimmten gefährlichen oder unübersichtlichen Stellen, nämlich:
- an engen oder unübersichtlichen Straßenstellen
(z. B. wenn der Gegenverkehr nicht mehr durchkommt oder die Sicht eingeschränkt ist)
Quelle: freepik.com
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- in scharfen Kurven
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- auf Einfädelungs- oder Ausfädelungsstreifen
(zum Beispiel auf Beschleunigungs- oder Verzögerungsstreifen)
- auf Bahnübergängen
- vor und in Feuerwehrzufahrten, wenn diese amtlich gekennzeichnet sind
(z. B. durch Schilder oder Bodenmarkierungen)
- wenn Verkehrszeichen das Halten verbieten
- auf Schutzstreifen für Radfahrer
(diese erkennt man an der gestrichelten weißen Linie und dem Fahrradsymbol)
- auf Zebrastreifen
Sowohl auf dem Überweg selbst als auch bis zu 5 Meter davor. Hinter dem Zebrastreifen ist das Halten und Parken in der Regel erlaubt, solange keine anderen Halteverbote (z.B. durch Verkehrszeichen) beachtet werden müssen.
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