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2.1 Führerschein & Fahrerlaubnis

Führerschein vs. Fahrerlaubnis

Die Begriffe „Führerschein“ und „Fahrerlaubnis“ werden oft gleichgesetzt, sind jedoch nicht identisch. Die Fahrerlaubnis ist die behördliche Genehmigung, ein Kraftfahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr zu führen. Sie wird nach bestandener theoretischer und praktischer Prüfung erteilt und in verschiedenen Fahrerlaubnisklassen ausgestellt.

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Der Führerschein ist das offizielle Dokument, das den Besitz dieser Fahrerlaubnis bestätigt. Es muss bei jeder Fahrt mitgeführt und auf Verlangen der Polizei oder anderen berechtigten Personen vorgezeigt werden. Führerscheine sind in Deutschland 15 Jahre gültig. Danach ist ein neues Dokument mit aktuellem Lichtbild zu beantragen.

Gültigkeit im Ausland

Die deutsche Fahrerlaubnis gilt EU-weit sowie in vielen weiteren Staaten für kurzfristige Aufenthalte. Wer dauerhaft ins Ausland umzieht, muss sich dort über die landesspezifischen Vorschriften zur Anerkennung oder Umschreibung informieren.

Ausnahmen von der Fahrerlaubnispflicht

Einige Fahrzeuge dürfen ohne Fahrerlaubnis genutzt werden. Dazu gehören:

  • Krankenfahrstühle mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit bis 15 km/h und maximal 500 kg zulässiger Gesamtmasse

  • Land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen und Arbeitsmaschinen mit einer Höchstgeschwindigkeit von maximal 6 km/h

  • Einachsige Zugmaschinen, die von Fußgängern geführt werden

  • Mofas und Personal Transporter mit Prüfbescheinigung

Fahrerlaubnisklassen im Überblick

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🌐 Übersicht der Fahrerlaubnisklassen

Die Fahrerlaubnis ist in verschiedene Klassen unterteilt. Jede Klasse bestimmt, welche Fahrzeugarten du fahren darfst. Ein paar Beispiele:

  • AM: Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (max. 45 km/h), ab 15/16 Jahren

  • A1, A2, A: Motorräder, gestaffelt nach Leistung und Alter

  • B: Pkw bis 3,5 Tonnen und maximal acht Sitzplätze zusätzlich zum Fahrersitz, ab 17 (Begleitetes Fahren) bzw. 18 Jahren

  • B96, BE: Erweiterungen für das Fahren mit Anhängern

  • C1, C, CE: Leichte und schwere Lkw, ggf. mit Anhänger

  • D1, D, DE: Kraftomnibusse und Busse

  • L, T: Landwirtschaftliche und forstwirtschaftliche Fahrzeuge

Jede Klasse schließt oft die darunterliegenden Klassen ein (z. B. A schließt A2, A1 und AM mit ein).

Eine exakte Definition und Übersicht aller Fahrerlaubnisklassen findest du in der FahrerlaubnisVerordnung (FeV):

  1. 🌐 § 6 Einteilung der Fahrerlaubnisklassen

  2. 🌐 § 6a Fahrerlaubnis der Klasse B mit der Schlüsselzahl 96

  3. 🌐 § 6b Fahrerlaubnis der Klasse B mit der Schlüsselzahl 196