11.5 Richtiges Verhalten nach Unfällen
Verhalten nach einem Verkehrsunfall
Ein Unfall ist immer eine Ausnahmesituation – wichtig ist, dass du nicht in Panik verfällst, sondern ruhig und überlegt handelst. Hier erfährst du Schritt für Schritt, was zu tun ist, wenn du in einen Unfall verwickelt wirst.Quelle: freepik.com
1. Unfallstelle absichern
Sobald du am Unfallort bist oder selbst betroffen bist:
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Warnblinkanlage einschalten
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Warnweste anziehen
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Warndreieck aufstellen (innerorts ca. 50 m, außerorts ca. 100 m, Autobahn bis zu 200 m)
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Fahrzeug möglichst an den Straßenrand stellen oder so, dass es den Verkehr nicht behindert
2. Verletzten helfen
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Erste Hilfe leisten – dazu bist du gesetzlich verpflichtet (§ 323c StGB)
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Prüfen: Bewusstsein, Atmung, Kreislauf
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Rettungsdienst rufen (112) und so genau wie möglich über Ort, Zahl der Verletzten, Art der Verletzungen informieren
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Eigene Sicherheit geht vor! – Niemals sich selbst gefährden
3. Polizei verständigen – ja oder nein?
Polizei muss informiert werden:
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bei Personenschäden
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bei großen Sachschäden
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wenn es Streit oder unklare Schuldfragen gibt
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wenn der Unfallgegner flüchtet oder nicht kooperiert
Ist der Schaden gering und beide Seiten sind einverstanden, kann auf die Polizei verzichtet werden – aber besser dokumentieren!
4. Daten austauschen & Beweise sichern
Folgende Angaben müssen gemacht und notiert werden:
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Name und Anschrift
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Fahrzeugkennzeichen
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Versicherung und ggf. Nummer
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Unfallskizze erstellen
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Fotos machen (Schäden, Unfallstelle, Spuren, Umgebung)
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Zeugen notieren (mit Kontaktdaten)
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Keine Schuldanerkenntnisse abgeben!
Wichtig: Der Gesetzgeber verlangt nur die Weitergabe von Namen, Adresse, Beteiligung – du bist nicht verpflichtet, etwas zur Schuld zu sagen.Quelle: freepik.com
5. Was tun bei Fahrerflucht des anderen?
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Kennzeichen merken, Fahrzeugtyp, Farbe, Besonderheiten
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Sofort Polizei rufen
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Auf keinen Fall selbst wegfahren
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Zeugen ansprechen, ob sie den Vorfall beobachtet haben
6. Wenn du einen Unfall verursachst und niemand da ist (z. B. Parkschaden):
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Mindestens 30 Minuten warten
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Zettel an der Scheibe reicht nicht aus!
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Wenn niemand erscheint: Polizei verständigen
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Sonst gilt das als unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (§ 142 StGB)
Fallbeispiele – Was tun nach dem Unfall?
Fall 1: Du fährst innerorts bei Nässe. Plötzlich bremst der Vordermann abrupt und du fährst leicht auf. Beide Fahrzeuge sind fahrbereit. Niemand ist verletzt.
Fragen:
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Was ist deine erste Handlung?
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Musst du die Polizei rufen?
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Welche Daten müssen ausgetauscht werden?
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Welche Beweise solltest du sichern?
Fall 2: Du kommst zu einem Unfall mit verletzter Person. Zwei Autos stehen mitten auf der Fahrbahn, ein Fahrer wirkt bewusstlos.
Fragen:
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Was ist das Erste, das du tust?
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Wie sicherst du die Unfallstelle?
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Welche Angaben machst du beim Notruf?
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Was darfst du auf keinen Fall tun?
Fall 3: Beim Ausparken touchierst du ein fremdes Auto. Es ist niemand zu sehen, auch nach 20 Minuten Warten taucht niemand auf.
Fragen:
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Was musst du nun tun?
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Warum reicht es nicht, einen Zettel an die Windschutzscheibe zu hängen?
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Welche rechtlichen Folgen hätte es, wenn du einfach wegfährst?
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Welche Informationen gibst du der Polizei?
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