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12.4 Rechtliche Ahndung von Verkehrsverstößen

Jeder Verkehrsteilnehmer muss sich an Regeln halten. Wer diese missachtet, gefährdet nicht nur sich selbst, sondern auch andere – und muss mit Konsequenzen rechnen. Die Reaktionen des Gesetzgebers reichen von einfachen Verwarnungen bis hin zum Entzug der Fahrerlaubnis. Wer frühzeitig versteht, welche Folgen Fehlverhalten haben kann, wird eher verantwortungsvoll handeln – das ist Ziel dieser Unterrichtseinheit.

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Quelle: freepik.com

1. Arten der Sanktionen

Verwarnung

Was ist das?
Eine Verwarnung wird bei leichteren Ordnungswidrigkeiten ausgesprochen. Sie ist mit geringen Kosten verbunden und soll in erster Linie auf Fehlverhalten hinweisen.

Beispiele:

  • Parkzeit überschritten

  • Sicherheitsgurt nicht angelegt

Konsequenz:

  • Keine Punkte im Fahreignungsregister

  • Geldbetrag zwischen 5 und 55 Euro

  • Bei fristgerechter Zahlung ist die Sache erledigt

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Bußgeld

Was ist das?
Bei schwereren Regelverstößen wird ein Bußgeld verhängt. Damit verbunden sind oft zusätzliche Maßnahmen wie Punkte oder Fahrverbote.

Beispiele:

  • Geschwindigkeitsüberschreitung ab 21 km/h

  • Überfahren einer Ampel bei Rotphase länger als 1 Sekunde

Konsequenz:

  • Bußgeld ab 60 Euro

  • Eintrag im Fahreignungsregister

  • Je nach Verstoß: Fahrverbot oder weitere Folgen möglich

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Strafe

Was ist das?
Straftaten im Straßenverkehr sind keine bloßen Ordnungswidrigkeiten mehr – sie werden strafrechtlich verfolgt. Oft handelt es sich um besonders gefährliches Verhalten oder fahrlässige Körperverletzung.

Beispiele:

  • Unfall unter Einfluss von Drogen oder Alkohol

  • Fahrerflucht

  • Gefährdung des Straßenverkehrs

  • Fahrlässige Körperverletzung bei einem Unfall

Konsequenz:

  • Geld- oder Freiheitsstrafe

  • Entzug der Fahrerlaubnis

  • Eintrag ins Strafregister

  • Sperrfrist vor Neuerteilung der Fahrerlaubnis

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2. Weitere Maßnahmen

Entzug der Fahrerlaubnis

Wann?
Wenn jemand als ungeeignet zum Führen von Fahrzeugen eingestuft wird – etwa nach wiederholten schweren Verstößen oder bei gravierenden Straftaten im Verkehr.

Konsequenz:

  • Fahrerlaubnis wird vollständig entzogen

  • Frühestens nach sechs Monaten kann ein Antrag auf Neuerteilung gestellt werden

  • Es können weitere Nachweise verlangt werden (z. B. Eignungsprüfung, neue Prüfung, MPU)

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Fahrverbot

Was ist das?
Ein Fahrverbot ist zeitlich begrenzt (meist 1 bis 3 Monate). In dieser Zeit darf kein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr geführt werden.

Unterschied zum Entzug:

  • Die Fahrerlaubnis bleibt bestehen, aber der Führerschein muss vorübergehend abgegeben werden

  • Nach Ablauf wird der Führerschein automatisch zurückgegeben

Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU)

Was ist das?
Die MPU („Idiotentest“) ist eine Begutachtung zur Klärung der Fahreignung – sie kann z. B. nach Alkohol- oder Drogendelikten angeordnet werden.

Ziel:
Feststellen, ob jemand körperlich, geistig und charakterlich in der Lage ist, sicher am Verkehr teilzunehmen.

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Verkehrspsychologische Beratung

Zweck:
Bei bestimmten Auffälligkeiten kann eine freiwillige oder angeordnete Beratung helfen, die Einstellung zum Straßenverkehr zu überdenken und Verhaltensänderungen zu fördern.

Ablauf:
Einzelgespräch mit einem geschulten Verkehrspsychologen.

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3. Fahreignungs-Bewertungssystem (Punktesystem)

Was ist das?

Im Fahreignungsregister werden bestimmte Verstöße mit Punkten bewertet. Das System soll verhindern, dass sich riskantes Fahrverhalten häuft – wer zu viele Punkte sammelt, verliert seine Fahrerlaubnis.

Verstoßart Punkte Tilgungsfrist
Schwere Ordnungswidrigkeit 1 Punkt 2,5 Jahre
Besondere Ordnungswidrigkeit mit Fahrverbot 2 Punkte 5 Jahre
Straftat mit Fahrerlaubnisentzug 3 Punkte 10 Jahre
Punktestand Maßnahme
1–3 Vormerkung
4–5 Schriftliche Ermahnung
6–7 Verwarnung mit Hinweis auf FES
8 Entzug der Fahrerlaubnis

4. Fahreignungsseminar (FES)

Was ist das?
Ein freiwilliges Seminar zur Reduzierung von Punkten – möglich bei 1 bis 5 Punkten.

Bestandteile:

  • Verkehrspsychologische Gespräche

  • Verkehrspädagogische Schulungen (z. B. in einer Fahrschule)

Vorteil:

  • Abzug von einem Punkt (maximal einmal alle 5 Jahre)

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