5.2 Linksabbieger & Gegenverkehr
Grundregel beim Linksabbiegen
Wer nach links abbiegen will, muss dem Gegenverkehr Vorrang gewähren. Das gilt unabhängig davon, wie die Vorfahrt an der Kreuzung geregelt ist – also auch dann, wenn:
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eine Ampel vorhanden ist,
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Verkehrszeichen die Vorfahrt regeln,
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oder die Grundregel „rechts vor links“ gilt.
Wer zählt zum Gegenverkehr?
Zum Gegenverkehr zählen alle Fahrzeuge, die:
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geradeaus fahren oder
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entgegenkommende Rechtsabbieger.
Dazu gehören auch:
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Radfahrer auf Radwegen, die die Kreuzung geradeaus überqueren,
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Straßenbahnen, die geradeaus oder rechts abbiegen.
Sonderfall: Beide Fahrzeuge wollen links abbiegen
Begegnen sich zwei Fahrzeuge und beide wollen nach links abbiegen, dann biegen sie in der Regel voreinander ab (also Spiegel an Spiegel). Dabei müssen sie besonders vorsichtig und rücksichtsvoll agieren.
Wichtig:
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Frühzeitig Geschwindigkeit anpassen,
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Blickkontakt aufnehmen,
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auf Fußgänger achten, die die Querstraße überqueren wollen.
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Typische Gefahren beim Linksabbiegen
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Falsche Einschätzung der Geschwindigkeit des Gegenverkehrs.
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Missachtung von Radfahrern und Fußgängern.
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Übersehen von Straßenbahnen.
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Unsicherheit beim Abbiegen voreinander.
Merksätze zur Praxis:
👉 Linksabbieger müssen warten – der Gegenverkehr fährt zuerst!
👉 Beim Linksabbiegen immer an Fußgänger und Radfahrer denken!
👉 Wenn beide links wollen: voreinander abbiegen!
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