2.2 Fahrzeugzulassung & Papiere
Zulassungspflicht
Damit ein Fahrzeug am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen darf, muss es zugelassen sein. Dies gilt für fast alle Kraftfahrzeuge und Anhänger. Eine Betriebserlaubnis oder eine EG-Typgenehmigung muss vorliegen. Sie bestätigt, dass das Fahrzeug den technischen und rechtlichen Vorschriften entspricht.
Ablauf der Zulassung
Die Fahrzeugzulassung erfolgt bei der Zulassungsstelle. Du brauchst dafür:
-
Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
-
Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
-
Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
-
Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
-
Nachweis der bestandenen HU/AU (sofern erforderlich)
-
Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer
Änderungen wie Halterwechsel, Umzug oder Verkauf müssen zeitnah gemeldet werden.
Verlinkte Medien:
🌐 ADAC: Fahrzeugpapiere: Zulassungsbescheinigung Teil I und II
🌐 ADAC: Die eVB-Nummer – Einfach erklärt
🌐 ADAC: Auto anmelden und abmelden: So geht's
🌐 ADAC: Auto online anmelden und direkt losfahren – Abmeldung ohne Ausweis
🌐 ADAC: Auto ummelden: Kosten und notwendige Unterlagen
Kennzeichenarten
Kennzeichen dienen der Identifikation. Sie müssen lesbar, unbeschädigt und korrekt angebracht sein. Das hintere Kennzeichen muss nachts beleuchtet sein.
Es gibt verschiedene Kennzeichentypen:
-
Saisonkennzeichen (z. B. April bis Oktober)
🌐 ADAC: Saisonkennzeichen: Das gilt für Auto, Motorrad und Wohnmobil
-
Wechselkennzeichen (zwei Fahrzeuge, ein Nummernschild)
🌐 ADAC: Wechselkennzeichen: Zwei Autos unter gleicher Nummer
-
Historische Kennzeichen (für Oldtimer ab 30 Jahren)
-
Grüne Kennzeichen (steuerfreie Fahrzeuge)
- Kurzzeitkennzeichen (max. 5 Tage, z. B. für Überführungsfahrten)
-
Rote Kennzeichen (z. B. für Händler, Probefahrten)
- Ausfuhrkennzeichen (für den Export ins Ausland)
-
Versicherungskennzeichen (z. B. Mofas, gültig ab 1. März für ein Jahr)
No Comments