Zulassung von Kraftfahrzeugen
Die Zulassung von Kraftfahrzeugen ist ein wichtiger Schritt, um ein Fahrzeug auf öffentlichen Straßen legal zu betreiben. In der Regel muss ein Fahrzeug, das erstmals in den Verkehr gebracht wird, von der zuständigen Behörde zugelassen werden.
Für die Zulassung eines Kraftfahrzeugs müssen verschiedene Unterlagen vorgelegt werden, wie zum Beispiel die Zulassungsbescheinigung, die Fahrzeugversicherungsbestätigung und der Personalausweis des Fahrzeughalters. Außerdem müssen technische Anforderungen erfüllt werden, wie beispielsweise die Einhaltung von Abgasnormen oder die Vorlage eines gültigen HU-Berichts.
Sobald alle Unterlagen vorliegen und die technischen Anforderungen erfüllt sind, wird das Fahrzeug von der zuständigen Behörde zugelassen und erhält ein Kennzeichen. Das Kennzeichen dient zur eindeutigen Identifizierung des Fahrzeugs im Straßenverkehr und muss gut sichtbar am Fahrzeug angebracht sein.
Es ist wichtig, dass die Zulassungsvorschriften eingehalten werden, da andernfalls eine Strafe droht. Außerdem ist eine korrekte Zulassung auch wichtig für den Versicherungsschutz im Falle eines Unfalls.
Benötigte Unterlagen für die Zulassung
Du möchtest ein neues Kfz zulassen (= Erstzulassung) oder ein außer Betrieb gesetztes Fahrzeug wieder anmelden? Dann musst du diese Unterlagen für die Kfz-Zulassung bei der Kfz-Behörde an deinem Hauptwohnsitz vorlegen:
- Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
- Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- Zulassungsbescheinigung Teil I
- Zulassungsbescheinigung Teil II
- SEPA-Lastschriftmandat (bei Kfz-Zulassung erforderlich für Einzug der KFz-Steuer)
- Wenn vorhanden: bisherige Kennzeichenschilder
- Bei Kfz-Zulassung mit Wunschkennzeichen: Reservierungsbestätigung für Kennzeichenkombination
- Bei Erstzulassung eines Neufahrzeugs: EG-Übereinstimmungsbescheinigung oder Certificate of Conformity (COC-Papiere)
- Bei Wiederzulassung eines Gebrauchtfahrzeugs: Nachweis der letzten Hauptuntersuchung (HU-Bericht)
Zulassungsfrei
Es gibt bestimmte Kraftfahrzeuge, die zulassungsfrei sind.
Dazu zählen beispielsweise Kleinkrafträder, Mofas, motorisierte Krankenfahrstühle und einige land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge.
Kleinkrafträder sind motorisierte Zweiräder mit einem Hubraum von maximal 50 ccm und einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h. und benötigen keine Zulassung.
Mofas sind ebenfalls motorisierte Zweiräder, allerdings mit einem Hubraum von maximal 50 ccm und einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h. Sie dürfen ab dem Alter von 15 Jahren mit einer entsprechenden Prüfbescheinigung gefahren werden und benötigen ebenfalls keine Zulassung.
Motorisierte Krankenfahrstühle sind spezielle Fahrzeuge, die von Menschen mit körperlichen Einschränkungen genutzt werden. Sie dürfen ohne Zulassung auf öffentlichen Straßen gefahren werden, sofern sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass auch zulassungsfreie Fahrzeuge bestimmte Anforderungen erfüllen müssen, wie beispielsweise die Einhaltung von technischen Standards und die Beachtung von Verkehrsregeln.
Die amtlichen Kennzeichen
Ist ein KFZ zugelassen, erhält dieses ein amtliches Kennzeichen. Ein amtliches Kennzeichen erhält von der Behörde einen Dienststempel. An dem Kennzeichen darf nichts verändert werden.
Es gibt verschiedene amtliche Kennzeichen.
- Euro-Kennzeichen
- Wechselkennzeichen
- Kennzeichen für Elektro-Autos
- Saison Kennzeichen
- Rote Kennzeichne
- Oldtimer Kennzeichen
- Kurzzeit Kennzeichen
- Ausfuhr Kennzeichen
- Grüne Kennzeichen
- Versicherungskennzeichen
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