Trecker-Klassen
Die Trecker-Klassen eröffnen dir die faszinierende Welt der Landwirtschaft und ermöglichen es dir, schwere Maschinen zu steuern und in den weitläufigen Feldern zu arbeiten - eine wahre Freude für alle Naturliebhaber und Abenteurer!
- Klasse T -
Mindestalter: | Vorbesitz: | Einschluss: |
16 Jahre | nicht erforderlich |
Klasse AM Klasse L |
Was darf gefahren werden? | Bemerkungen: | |
Zugmaschinen (nationale Klasse)
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen
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Zugmaschinen der Klasse T mit einer durch die Bauart bedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h dürfen nur von Inhabern gefahren werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. |
- Klasse L -
Mindestalter: |
Vorbesitz: | Einschluss: |
16 Jahre | nicht erforderlich | keine |
Was darf gefahren werden? | Bemerkungen: | |
Zugmaschinen (nationale Klasse)
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge
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