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Begleitetes Fahren ab 17

Wenn du dich für das Begleitete Fahren ab 17 Jahren entscheidest, darfst du schon ab deinem 17. Lebensjahr in Begleitung einer namentlich benannten Person ein Kraftfahrzeug der Klasse B führen. 

Voraussetzungen der Begleitperson
  • mindestens 30 Jahre
  • seit mind. 5 Jahren ununterbrochen im Besitz der Klasse B einer EU/EWR oder schweizerischen Fahrerlaubnis sein
  • bei Beantragung der Fahrerlaubnis darf sie max. 1 Punkt im Fahreignungsregister haben.


Deine Begleitperson darf weder die 0,5 Promille Grenze überschreiten noch unter dem Einfluss andere berauschender Mittel stehen.

 

Weitere Infos erhälst du unter:

https://www.bf17.de/