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Probezeit

Wenn du erstmalig die Fahrerlaubnis der Klasse A1, A2,A oder B erwirbst, erhälst du als Fahranfänger die sogenannte Fahrerlaubnis auf Probe.

Diese Probezeit dauert zunächst 2 Jahre und beginnt mit dem Tag der Ersterteilung der Fahrerlaubnis. 

Kommt es in dieser Zeit zu bestimmten Verkehrsverstößen von deiner Seite, verlängert sich die Probezeit auf 4 Jahre und du musst an einem Aufbauseminar für Fahranfänger teilnehmen.

Wie wirst du auffällig?

Es gibt zwei Arten von Verstößen. Zu einem gibt es die sogenannten "Katalog A" Verstöße und die "Katalog B" Verstöße. Katalog A Verstöße sind die schwerwiegenden Verstöße und Katalog B sind die weniger schwerwiegenden Verstöße.

Nach einem Katalog A Verstoß oder nach zwei Katalog B Verstößen, bist du verpflichtet an einem Aufbauseminar für Fahranfänger teilzunehmen. In diesem Moment, verlängert sich die Probezeit auf insgesamt 4 Jahre.

Katalog A Verstöße

Zu den Katalog A Verstößen, zählt u.a.

  • Trunkenheit im Verkehr
  • Rotlichtverstöße
  • Geschwindigkeitsüberschreitungen um mehr als 20 km/h

Gesetzlich sind alle Katalog A Verstöße in der Anlage 12 der Fahrerlaubnisverordnung. 

https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/anlage_12.html

Katalog B Verstöße

Zu den Katalog B Verstößen, zählt u.a.

  • Abgefahrende Reifen
  • Fahren mir einem unzulässig veränderten Fahrzeug

Gesetzlich sind alle Katalog B Verstöße in der Anlage 12 der Fahrerlaubnisverordnung. 

https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/anlage_12.html