Stand der Dinge April 2023
Für Fahrlehrer:
Wir empfehlen zu diesem Thema die Ausführungen der Prüforganisationen TÜV und Dekra heranzuziehen.
Hier werden die Stufen des autonomen Fahrens aufgeführt, rechtliche Rahmenbedingungen skizziert und die Bewertungsgrundsätze erläutert.
Anwenderhinweise zur Bewertung der Nutzung von Fahrerassistenzsystemen
Zum Download findest du ihn hier
Für Fahrschüler:
Du findest hier auch leicht verständlich Erklärungen zu folgenden Assistenzsystemen:
- Tempomat
- adaptive Geschwindigkeitsregelanlage
- Spurhalte-Assistent
- Spurwwechsel-Assistent
- Park-Assistent
Häufig begegnest du auch der Abkürzung FAS für Fahrerassistenzsysteme.
Du wirst dich im Laufe deiner praktischen Ausbildung mit der Anwendung vertraut machen. Bespreche mit deinem Fahrlehrer über welche FAS dein Fahrschulauto verfügt.
Aktuell wird die Überprüfung in der praktischen Prüfung durch die Prüforganisationen gestaffelt umgesetzt, man beginnt mit FAS zur Längsführung. Folgen werden Assistenzsysteme zur Querstabilisierung.
Stand April 2023
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