Betriebserlaubnis
Hey, wenn du dein Fahrzeug auf öffentlichen Straßen bewegen willst, brauchst du eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE). Es gibt zwei Arten davon:
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Einzelbetriebserlaubnis: Das ist im Volksmund auch als "TÜV" bekannt. Du bekommst diese Erlaubnis nur, wenn dein Fahrzeug in einem verkehrssicheren Zustand ist. Dafür wird alle zwei Jahre der Zustand deines Fahrzeugs bewertet und alle Anbauteile und Modifikationen geprüft. Wenn der Prüfer Sicherheitsmängel findet, die für dich oder andere Verkehrsteilnehmer gefährlich sein könnten, musst du diese Mängel beseitigen. Danach gibt es eine Nachprüfung und wenn alles in Ordnung ist, bekommst du die begehrte TÜV-Plakette und damit deine allgemeine Betriebserlaubnis.
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Typengenehmigung: Wenn ein neues Fahrzeugmodell in Serienproduktion geht, prüfen Mitarbeiter des Kraftfahrtbundesamtes, ob es allen Sicherheits- und Umweltvorgaben entspricht. Wenn das der Fall ist, darf das Auto produziert, verkauft und genutzt werden und hat seine allgemeine Betriebserlaubnis mindestens bis zur ersten TÜV-Prüfung, die nach drei Jahren fällig wird.
Betriebserlaubnis zulassungsfreie Kfz
Hey, wenn du ein zulassungsfreies Kfz oder einen Anhänger besitzt, brauchst du trotzdem eine Betriebserlaubnis, um es im öffentlichen Straßenverkehr zu nutzen.
Die Betriebserlaubnis bescheinigt, dass dein Fahrzeug den Vorgaben und Anforderungen der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) entspricht. Dazu zählen unter anderem die Abmessungen, die Beleuchtung und die Bremsen. Ohne diese Bescheinigung darfst du dein Fahrzeug nicht im öffentlichen Straßenverkehr bewegen.
Um die Betriebserlaubnis zu erhalten, musst du eine technische Prüfung deines Fahrzeugs durchführen lassen. Diese Prüfung erfolgt in einer anerkannten Prüfstelle, wie zum Beispiel einer TÜV-Station. Dabei wird überprüft, ob dein Fahrzeug den Vorgaben der StVZO entspricht. Wenn alles in Ordnung ist, bekommst du die Betriebserlaubnis.
Es ist wichtig zu beachten, dass die Betriebserlaubnis nicht gleichbedeutend mit einer Zulassung ist. Für zulassungsfreie Fahrzeuge und Anhänger gibt es keine Zulassung im herkömmlichen Sinne. Wenn du dein Fahrzeug oder deinen Anhänger nutzen möchtest, musst du lediglich die Betriebserlaubnis vorweisen können.
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