Halten und Parken
Merke dir zu diesem Thema 3 Begrifflichkeiten: Halten, Parken und "ruhender Verkehr".
Man unterscheidet im Verkehrsraum den ruhenden und den fließenden Verkehr. In den ruhenden Verkehr wird Halten und Parken eingeordnet. Halten ist eine freiwillige Fahrtunterbrechung.
Merke: Musst du an einer Kreuzung anhalten, da du keine freie Fahrt hast, ist das per Definition nicht "halten" sondern "warten.
Halten und Parken ist in §12 der Straßenverkehrsordnung definiert. Hier findet du den Gesetzestext.
Halteverbote
Überlege dir vor dem Halten, ob dein Fahrzeug eine Gefahr oder Behinderung für andere Verkehrsteilnehmer sein könnte.
- Verdeckt dein Fahrzeug etwas? (z.B. Verkehrszeichen oder Fußgänger am Zebrastreifen, oder den Richtungspfeil auf der Fahrbahn)
- Wird es gut gesehen, oder erst spät erkannt (z.B. durch eine Kurve oder Kuppe)?
- Versperrt es eine Zufahrt? (z.B. eine Feuerwehrzufahrt, einen Taxistand oder einen Kreisverkehr). Achte auf Hinweisschilder.
- Blockiert dein Fahrzeug Schienenwege ( z.B. Bahnübergänge, oder Straßenbahngleise) oder zwingt andere Verkehrsteilnehmer zu riskantem Ausweichen?
Halten darfst du nicht auf Ein- und Ausfädelungsstreifen und grundsätzlich nicht auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen außerhalb der gekennzeichneten Parkplätze. Eine Panne, die dich zum Anhalten zwingt, gilt nicht als Halten (denke hierbei an die Grundlage der Freiwilligkeit- du willst ja nicht freiwillig anhalten, du hast eine Panne).
Merke: Wer länger als 3 Minuten hält, der parkt. An Stellen, an denen das Halten nicht gestattet ist, wird folgerichtig das längere Parken ebenfalls nicht gestattet sein.
Parkverbote
- 5 Meter vor oder hinter Kreuzungen
- Wenn ein Radweg rechts verläuft ist der Abstand auf 8 Meter zu erhöhen
- 15 m vor oder hinter Haltestellenschildern
- Auf Schutzstreifen für andere Verkehrsteilnehmer, wie z.B. Radwegen
- Vor Grundstückseinfahrten (Achte darauf, ob die Straße breit genug zur Einfahrt ist- wenn nicht, darfst du auch gegenüber der Einfahrt nicht parken)
- Vor und hinter Andreaskreuzen - innerorts 5 Meter, außerorts 50 Meter
- In zweiter Reihe neben Fahrzeugen
- Wenn zwischen deinem Fahrzeug und einer Mittellinie weniger als 3 Meter Platz zum Durchfahren bleiben
- Bei Zick-Zack-Markierungen
Im Kapitel Lernhilfe findest du alle Zahlen nochmal gesammelt
Einrichtung zur Überwachung der Parkzeit
Parkscheibe
Hey, wenn du dein Auto parken möchtest, musst du manchmal eine Parkscheibe verwenden. Zum Beispiel, wenn du in einem Bereich parken möchtest, wo die Parkplätze begrenzt sind. Dann musst du die Parkscheibe in deinem Auto anbringen, so dass sie deutlich sichtbar ist.
Du stellst die Parkscheibe auf die Linie, die die nächste halbe Stunde nach deiner Ankunft markiert.
Es ist wichtig, dass du dir merkst, wann du angekommen bist und wie lange du parken darfst. Die Verwendung der Parkscheibe ist oft auf eine bestimmte Zeit begrenzt. Außerhalb dieses Zeitraums darfst du ohne Parkscheibe parken.
Seit 2005 ist es erlaubt, eine elektronische Parkscheibe zu verwenden. Diese stellt sich automatisch auf die nächste halbe Stunde ein, nachdem du dein Auto geparkt hast. Es ist nicht erlaubt, die Ankunftszeit nach dem Anhalten zu ändern. Es gibt bestimmte Anforderungen, die erfüllt sein müssen, damit eine elektronische Parkscheibe verwendet werden darf, wie eine Typgenehmigung, ein sicheres Display und eine sichtbare Anzeige der Ankunftszeit.
Parkuhr
Hey, wenn du dein Auto parken möchtest und eine Parkuhr in der Nähe ist, dann musst du beachten, wie lange du parken darfst. Oft steht das auf einem Schild in der Nähe der Parkuhr.
Wenn dein Vorgänger noch Restparkzeit übrig hat, darfst du diese Zeit mitbenutzen. Du musst die passenden Münzen in die Parkuhr einwerfen, um die Parkzeit zu bezahlen. Vergiss nicht, die angegebene Höchstparkdauer einzuhalten.
Wenn die Parkuhr kaputt ist, kannst du den Parkplatz trotzdem nutzen, musst aber eine Parkscheibe verwenden und dich an die angegebene Höchstparkdauer halten.
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