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Die Grundregel §1 StVO

Der §1 der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist die grundlegende Regel, die das Verhalten aller Verkehrsteilnehmer im Straßenverkehr regelt. Er soll dazu beitragen, dass alle Verkehrsteilnehmer sicher und verantwortungsbewusst am Straßenverkehr teilnehmen und somit Unfälle, Verletzungen und Schäden vermieden werden können.

Die Straßenverkehrsordnung (StVO) ist eine Rechtsvorschrift, die den Straßenverkehr regelt. Sie legt fest, welche Verhaltensweisen im Straßenverkehr erlaubt oder verboten sind, um das Zusammenleben im Straßenverkehr sicherer und harmonischer zu gestalten. Der §1 der StVO ist dabei die Grundlage für alle weiteren Regeln und Vorschriften, die in der StVO festgelegt sind.

Es ist wichtig, dass alle Verkehrsteilnehmer sich an den §1 der StVO halten, da dadurch das Zusammenleben im Straßenverkehr geprägt wird. Wenn alle Verkehrsteilnehmer vorsichtig und rücksichtsvoll sind, kann das Risiko von Unfällen, Verletzungen und Schäden minimiert werden.

In diesem Podcast erfährst du alles zum Thema Grundregel §1 StVO


(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.

(2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird."

Dieser Paragraph fasst die Grundregel der StVO zusammen, die besagt, dass jeder Verkehrsteilnehmer aufmerksam, vorsichtig und rücksichtsvoll handeln muss, um Schäden, Gefährdungen, Behinderungen oder Belästigungen für andere Verkehrsteilnehmer zu vermeiden.

Vorsicht

"Vorsicht" bedeutet, dass jeder Verkehrsteilnehmer im Straßenverkehr aufmerksam und vorsichtig sein muss. Das heißt, er muss sich bewusst sein, dass es im Straßenverkehr immer wieder zu unvorhersehbaren Situationen kommen kann und daher seine Umgebung aufmerksam beobachten, um schnell und angemessen auf Gefahren reagieren zu können. Ein Beispiel dafür ist, dass ein Autofahrer aufmerksam auf Fußgänger achten sollte, die unerwartet die Straße überqueren könnten.

Rücksicht

"Rücksicht" bedeutet, dass jeder Verkehrsteilnehmer im Straßenverkehr auf die Bedürfnisse und Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer achten muss. Das heißt, er muss sein eigenes Verhalten so gestalten, dass er andere Verkehrsteilnehmer nicht behindert, gefährdet oder belästigt. Ein Beispiel dafür ist, dass ein Radfahrer bei Gegenverkehr darauf achten sollte, nicht zu weit in die Mitte der Fahrbahn zu fahren und somit den entgegenkommenden Verkehr nicht zu behindern.

Schädigung

Schädigung bedeutet, dass jemand einen Schaden erleidet. Zum Beispiel könnte jemand beim Ausparken ein anderes Auto beschädigen oder ein Fußgänger könnte von einem Radfahrer angefahren werden und sich verletzen. Das ist natürlich nicht gut und kann zu hohen Kosten oder auch Verletzungen führen.

Behinderung

Behinderung heißt, dass jemand aufgrund des Verhaltens eines anderen Verkehrsteilnehmers behindert wird. Ein Beispiel dafür wäre, wenn ein Auto auf einem Fahrradweg parkt und dadurch Radfahrer gezwungen sind, auf die Straße auszuweichen. Das kann gefährlich sein und führt dazu, dass die Radfahrer länger unterwegs sind als geplant.

Gefährdung

Gefährdung bedeutet, dass jemand in Gefahr gebracht wird. Ein Beispiel dafür wäre, wenn jemand zu schnell durch eine Wohnstraße fährt und dadurch Kinder gefährdet, die auf der Straße spielen. Das kann zu schweren Unfällen führen und ist wirklich gefährlich.

Belästigung

Belästigung heißt, dass jemand durch das Verhalten eines anderen Verkehrsteilnehmers gestört oder belästigt wird. Ein Beispiel dafür wäre, wenn ein Motorradfahrer in einer ruhigen Wohngegend sehr laut Gas gibt und dadurch die Anwohner stört. Das kann zu Ärger und Unmut führen und ist natürlich nicht nett.