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4.2 Zweiradspezifische Verkehrszeichen

Wer Motorrad fährt, muss die Verkehrsregeln nicht nur kennen, sondern anders interpretieren als Autofahrer. Denn es gibt Verkehrszeichen, die sich direkt auf motorisierte Zweiräder beziehen oder deren Bedeutung für Motorradfahrer besonders kritisch ist.

Ein Schild, das für Autofahrer eine Randnotiz ist, kann für Motorradfahrer zur Überlebensfrage werden: z. B. bei Seitenwind, Splitt oder Rutschgefahr. Und auch Durchfahrtsverbote oder Einschränkungen gelten nicht pauschal – manchmal nur für „Krafträder“, manchmal für bestimmte Klassen.

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Zweiradspezifische Verkehrszeichen


1. Verbot für Krafträder

Zeichen 255 – Verbot für Krafträder (auch mit Beiwagen, Mofas & Mopeds)

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Bedeutung:
Alle Krafträder (auch Roller, Leichtkrafträder, Mopeds und Motorräder mit Beiwagen) dürfen hier nicht einfahren.
Einsatzort: Wohngebiete, Naturschutzbereiche, Streckensperrungen wegen Lärm oder Unfällen.


2. Zusatzzeichen: „Krafträder frei“

Zeichen 1022-11 – Krafträder auch mit Beiwagen, Kleinkrafträder und Mofas frei

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Bedeutung:
Krafträder dürfen trotz Hauptverbot (z. B. Zeichen 250: „Verbot für Fahrzeuge aller Art“) die Straße benutzen.


3. Warnung vor Seitenwind

Zeichen 117 – Seitenwind von rechts

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Bedeutung:
Starke Windböen möglich – vor allem auf Brücken, Küstenstrecken, offenen Feldern. Motorräder sind besonders gefährdet.


4. Warnung vor Schleudergefahr

Zeichen 114 – Schleudergefahr bei Nässe oder Verunreinigungen

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Bedeutung:
Gefahr durch rutschige Fahrbahn, etwa durch Öl, Laub, Bitumen oder Regen. Motorradfahrer müssen besonders vorsichtig sein.


5. Zusatzzeichen: Straßenschäden

Zeichen 1010-101 – „Straßenschäden“ (oft als Zusatzschild unter Warnzeichen)

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Bedeutung:
Unregelmäßiger Straßenbelag, Schlaglöcher, Aufbrüche. Motorräder können bei falscher Linienwahl schnell instabil werden.


Ergänzend wichtige, allgemeine Zeichen mit Bedeutung für Motorradfahrer:

6. Verbot für Fahrzeuge aller Art

Zeichen 250

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→ Gilt grundsätzlich für alle Fahrzeuge – außer es ist ein Zusatzschild wie „Krafträder frei“ angebracht.


7. Verkehrsberuhigter Bereich

Zeichen 325.1

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→ Hier dürfen Motorräder nur Schrittgeschwindigkeit fahren. Besonders wichtig bei Lärm- oder Belästigungsbeschwerden.

1. Gefahrzeichen

Bild Offizielle Bezeichnung Bedeutung

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Gefahrstelle (Z 101) Achtung, hier kann eine nicht näher bezeichnete Gefahr auftreten (z. B. Baustelle, schlechte Fahrbahn).

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Kurve (links) (Z 103-10) Gefährliche Linkskurve – Geschwindigkeit reduzieren, Schräglage anpassen.

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Doppelkurve (links beginnend) (Z 105-10) Mehrere unmittelbar aufeinanderfolgende Kurven, erste nach links.

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Gefälle (Z 108) Starke Neigung abwärts – rechtzeitig bremsen, geeigneten Gang wählen.

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Steigung (Z 110) Starke Neigung aufwärts – rechtzeitig runterschalten, Leistung bereithalten.
image.png Schleudergefahr (Z 114) Rutschige Fahrbahn, z. B. bei Nässe, Schotter oder Laub.

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Splitt oder Schotter (Z 101-52) Gefahr durch lose Fahrbahnbelagsteile, besonders gefährlich in Kurven.

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Wildwechsel (Z 142) Wildtiere können plötzlich die Fahrbahn kreuzen – besonders in Dämmerung.

2. Verbotszeichen

Bild Offizielle Bezeichnung Bedeutung

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Überholverbot für Kfz aller Art (Z 276) Kein Überholen von mehrspurigen Kfz und Motorrädern mit Beiwagen.

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Überholverbot für Kfz über 3,5 t (Z 277) Lkw über 3,5 t dürfen keine mehrspurigen Kfz und Motorräder mit Beiwagen überholen.

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Einfahrt verboten (Z 267) Straße darf in dieser Richtung nicht befahren werden.

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Verbot für Krafträder (Z 255) Motorrad- und Mopedfahrverbot – z. B. aus Lärmschutzgründen.

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Zulässige Höchstgeschwindigkeit (Z 274) Maximal angegebene Geschwindigkeit gilt – auch für Motorräder.

3. Gebotszeichen

Bild Offizielle Bezeichnung Bedeutung

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Vorgeschriebene Fahrtrichtung – rechts (Z 209-20) An dieser Stelle darf nur nach rechts gefahren werden.

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Vorgeschriebene Fahrtrichtung – geradeaus (Z 209-30) Nur geradeaus weiterfahren erlaubt.

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Vorgeschriebene Fahrtrichtung – rechts oder links (Z 214-30) Geradeausfahren ist verboten – nur rechts oder links abbiegen erlaubt.

 

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