4.2 Zweiradspezifische Verkehrszeichen
Wer Motorrad fährt, muss die Verkehrsregeln nicht nur kennen, sondern anders interpretieren als Autofahrer. Denn es gibt Verkehrszeichen, die sich direkt auf motorisierte Zweiräder beziehen oder deren Bedeutung für Motorradfahrer besonders kritisch ist.
Ein Schild, das für Autofahrer eine Randnotiz ist, kann für Motorradfahrer zur Überlebensfrage werden: z. B. bei Seitenwind, Splitt oder Rutschgefahr. Und auch Durchfahrtsverbote oder Einschränkungen gelten nicht pauschal – manchmal nur für „Krafträder“, manchmal für bestimmte Klassen.
Zweiradspezifische Verkehrszeichen
1. Verbot für Krafträder
Zeichen 255 – Verbot für Krafträder (auch mit Beiwagen, Mofas & Mopeds)
Bedeutung:
Alle Krafträder (auch Roller, Leichtkrafträder, Mopeds und Motorräder mit Beiwagen) dürfen hier nicht einfahren.
Einsatzort: Wohngebiete, Naturschutzbereiche, Streckensperrungen wegen Lärm oder Unfällen.
2. Zusatzzeichen: „Krafträder frei“
Zeichen 1022-11 – Krafträder auch mit Beiwagen, Kleinkrafträder und Mofas frei
Bedeutung:
Krafträder dürfen trotz Hauptverbot (z. B. Zeichen 250: „Verbot für Fahrzeuge aller Art“) die Straße benutzen.
3. Warnung vor Seitenwind
Zeichen 117 – Seitenwind von rechts
Bedeutung:
Starke Windböen möglich – vor allem auf Brücken, Küstenstrecken, offenen Feldern. Motorräder sind besonders gefährdet.
4. Warnung vor Schleudergefahr
Zeichen 114 – Schleudergefahr bei Nässe oder Verunreinigungen
Bedeutung:
Gefahr durch rutschige Fahrbahn, etwa durch Öl, Laub, Bitumen oder Regen. Motorradfahrer müssen besonders vorsichtig sein.
5. Zusatzzeichen: Straßenschäden
Zeichen 1010-101 – „Straßenschäden“ (oft als Zusatzschild unter Warnzeichen)
Bedeutung:
Unregelmäßiger Straßenbelag, Schlaglöcher, Aufbrüche. Motorräder können bei falscher Linienwahl schnell instabil werden.
Ergänzend wichtige, allgemeine Zeichen mit Bedeutung für Motorradfahrer:
6. Verbot für Fahrzeuge aller Art
Zeichen 250
→ Gilt grundsätzlich für alle Fahrzeuge – außer es ist ein Zusatzschild wie „Krafträder frei“ angebracht.
7. Verkehrsberuhigter Bereich
Zeichen 325.1
→ Hier dürfen Motorräder nur Schrittgeschwindigkeit fahren. Besonders wichtig bei Lärm- oder Belästigungsbeschwerden.
1. Gefahrzeichen
2. Verbotszeichen
Bild | Offizielle Bezeichnung | Bedeutung |
---|---|---|
Überholverbot für Kfz aller Art (Z 276) | Kein Überholen von mehrspurigen Kfz und Motorrädern mit Beiwagen. | |
Überholverbot für Kfz über 3,5 t (Z 277) | Lkw über 3,5 t dürfen keine mehrspurigen Kfz und Motorräder mit Beiwagen überholen. | |
Einfahrt verboten (Z 267) | Straße darf in dieser Richtung nicht befahren werden. | |
Verbot für Krafträder (Z 255) | Motorrad- und Mopedfahrverbot – z. B. aus Lärmschutzgründen. | |
Zulässige Höchstgeschwindigkeit (Z 274) | Maximal angegebene Geschwindigkeit gilt – auch für Motorräder. |
3. Gebotszeichen
Bild | Offizielle Bezeichnung | Bedeutung |
---|---|---|
Vorgeschriebene Fahrtrichtung – rechts (Z 209-20) | An dieser Stelle darf nur nach rechts gefahren werden. | |
Vorgeschriebene Fahrtrichtung – geradeaus (Z 209-30) | Nur geradeaus weiterfahren erlaubt. | |
Vorgeschriebene Fahrtrichtung – rechts oder links (Z 214-30) | Geradeausfahren ist verboten – nur rechts oder links abbiegen erlaubt. |
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