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Definition Überholen

Das Überholen unterscheidet sich vom Vorbeifahren darin, dass ein Fahrzeug nicht an einem haltenden oder parkenden Fahrzeug, sondern an einem auf der selben oder benachbarten Fahrbahn in die gleiche Richtung fahrendes Fahrzeug vorbeibewegt wird. Gesetzlich ist das Überholen in § 5 StVO geregelt.


In der Regel wird links überholt. In einigen Fällen darfst oder musst du auch rechts überholen. So müssen beispielsweise Straßenbahnen, deren Schienen in der Fahrbahnmitte liegen, sowie Fahrzeuge, die sich zum Linksabbiegen eingeordnet haben, rechts überholt werden.