Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF)
Die Aufbauseminare für Fahranfängerinnen und Fahranfänger (ASF) haben ein wichtiges Ziel: Sie sollen dir helfen, in Zukunft verantwortungsbewusst im Straßenverkehr unterwegs zu sein. Durch die Teilnahme am ASF lernst du, sicher und rücksichtsvoll zu fahren. Außerdem werden problematische Einstellungen zum Verkehr geändert, dein Risikobewusstsein gefördert und deine Fähigkeit verbessert, Gefahren zu erkennen.
Wann muss man ein Aufbauseminar besuchen?
Wenn du dich als Fahranfängerin oder Fahranfänger in der Probezeit schwerer Verkehrsverstöße schuldig machst, kann das Kraftfahrt-Bundesamt ein A-Delikt oder das zweite B-Delikt feststellen. In diesem Fall wird die zuständige Fahrerlaubnisbehörde informiert und fordert dich auf, ein Aufbauseminar zu besuchen, auch bekannt als ASF. Du musst dann innerhalb von etwa acht Wochen eine Teilnahmebescheinigung vorlegen.
Wie und wo findet das Aufbauseminar statt?
Junge Fahranfängerinnen und Fahranfänger, die sich in der Probezeit in einem A-Delikt oder im zweiten B-Delikt schuldig gemacht haben, müssen an einem ASF teilnehmen. Es gibt zwei Arten von ASF: eines für Verstöße ohne Alkohol- oder Drogeneinfluss und ein spezielles für Verstöße unter Alkohol- oder Drogeneinfluss. Das normale ASF wird von Fahrlehrern und Fahrlehrerinnen mit Seminarerlaubnis durchgeführt. Das spezielle ASF wird von speziell ausgebildeten Verkehrspsychologen und Verkehrspsychologinnen geleitet und umfasst ein Vorgespräch sowie drei Sitzungen, jede dauert 180 Minuten. Die Teilnahmebescheinigung muss innerhalb von acht Wochen vorgelegt werden.
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