2.5 Fahrzeugabmessungen
Die Größe und das Gewicht eines Fahrzeugs sind im Straßenverkehr entscheidend – vor allem im gewerblichen Bereich oder beim Ziehen von Anhängern. Um andere Verkehrsteilnehmer nicht zu gefährden und Straßeninfrastruktur wie Brücken, Tunnel oder enge Baustellenbereiche nicht zu beschädigen, gelten gesetzlich festgelegte Höchstmaße.
Diese gelten nicht nur für das Fahrzeug allein, sondern auch für Ladung, Aufbauten und Anbauten. Wer die zulässigen Abmessungen überschreitet, benötigt eine Ausnahmegenehmigung – andernfalls drohen Bußgelder, Punkte oder das Verbot der Weiterfahrt.
Zulässige Höchstmaße
Funktion / Bedeutung:
Die Abmessungen sind festgelegt, um Verkehrssicherheit, Infrastruktur und Flächenbedarf zu regeln. Sie gelten für alle Fahrzeuge im öffentlichen Straßenverkehr – sowohl für Solo-Fahrzeuge als auch für Fahrzeugkombinationen mit Anhänger.
Merkmal | Maximal zulässig (inkl. Ladung) |
---|---|
Fahrzeugbreite | 2,55 m (2,60 m bei isolierten Kühlfahrzeugen) |
Fahrzeughöhe | 4,00 m |
Fahrzeuglänge (einzeln) | 12,00 m |
Fahrzeugkombination (z. B. Zug) | 18,00 m |
Fahrzeugkombination mit Ladung | 20,75 m (nur bei bestimmten Gütern) |
Was ist zu beachten:
-
Alle Maße gelten inklusive Ladung, Dachboxen, Fahrradträger usw.
-
Spiegel, Antennen oder flexible Teile zählen nicht zur Breite.
-
Bei Sondertransporten (z. B. Baumaschinen, lange Stahlträger) ist eine Ausnahmegenehmigung erforderlich.
-
An Baustellen, Brücken und Tunneln gelten oft zusätzlich eingeschränkte Höhen oder Breiten.
-
Fahrzeuge mit Überbreite, Überlänge oder Überhöhe dürfen nur mit Genehmigung und Begleitung fahren.
Überstehende Ladung
Funktion / Bedeutung:
Manche Transportgüter lassen sich nicht innerhalb der üblichen Maße unterbringen – z. B. Rohre, Leitern oder Bauholz. In bestimmten Fällen ist ein Überstand erlaubt, jedoch nur unter Einhaltung klarer Vorschriften.
Zulässige Überstände:
Richtung | Strecke | Maximaler Überstand | Kennzeichnung nötig ab … |
---|---|---|---|
Hinten | bis 100 km | 3,00 m | ab 1,00 m |
Hinten | über 100 km | 1,50 m | ab 1,00 m |
Vorne | unter 2,50 m Fahrzeughöhe | kein Überstand | – |
Vorne | über 2,50 m Höhe | 0,50 m | – |
Seitlich | nur innerhalb der 2,55 m Gesamtbreite erlaubt | kein Überstand ohne Genehmigung | sobald Sicht oder Verkehr gefährdet sind |
Kennzeichnungspflicht bei Überstand:
Bedingung | Tag | Nacht |
---|---|---|
Ab 1 m hinten überstehend | Rote Fahne oder Schild | Rote Leuchte und roter Rückstrahler |
Seitlicher Überstand bei Dunkelheit | – | Vorn: weiße Leuchte, hinten: rote Leuchte |
Was ist zu beachten:
-
Die Kennzeichnung muss gut sichtbar, fest angebracht und nicht höher als 1,50 m über der Fahrbahn sein.
-
Bei Ladung, die Sicht nach hinten verhindert, müssen zusätzliche Spiegel oder Rückfahrkameras vorhanden sein.
-
Überstände sind nur erlaubt, wenn die Ladung unteilbar ist und der Transport technisch notwendig ist.
Verkehrszeichen zu Abmessungen
Bestimmte Verkehrsschilder weisen auf Begrenzungen von Höhe, Breite oder Länge hin. Diese gelten immer für das gesamte Fahrzeug inklusive Ladung.
Verkehrszeichen | Bedeutung |
---|---|
Zeichen 264 | Verbot für Fahrzeuge über angegebene Höhe |
Zeichen 265 | Verbot für Fahrzeuge über angegebene Breite |
Zeichen 266 | Verbot für Fahrzeuge über angegebene Länge |
Diese Zeichen sind verbindlich – auch für Fahrzeuge mit Sondergenehmigung (diese müssen dann eine Ausnahmebescheinigung mitführen).
No Comments