8.1 Personen: Kinder, Fußgänger & Personen mit Behinderungen
Einleitung
Kinder sind im Straßenverkehr besonders gefährdet. Ihre körperlichen, geistigen und emotionalen Fähigkeiten unterscheiden sich stark von denen Erwachsener. Autofahrer müssen daher mit unvorhersehbarem Verhalten rechnen und besondere Vorsicht walten lassen.
Quelle: freepik.com
(Illustration: Ein Kind mit Schulranzen, das unachtsam zwischen geparkten Autos auf die Straße läuft)
Rechtlicher Rahmen: § 3 Absatz 2a StVO
Die StVO verpflichtet Fahrzeugführer zu besonderer Vorsicht gegenüber Kindern. In § 3 Abs. 2a StVO heißt es:
"Wer ein Fahrzeug führt, muss sich gegenüber Kindern, Hilfsbedürftigen und älteren Menschen so verhalten, dass eine Gefährdung dieser Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist."
Das bedeutet: Reduzierte Geschwindigkeit, ständige Bremsbereitschaft und erhöhte Aufmerksamkeit sind Pflicht, wenn Kinder an oder auf der Fahrbahn zu sehen sind.
(Illustration: Gefahrzeichen "Kinder" und ein Autofahrer, der vor einer Gruppe Kinder abbremst)
Entwicklungsbedingte Besonderheiten von Kindern
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Begrenztes Sichtfeld: Kinder können Fahrzeuge, die seitlich oder hinter ihnen sind, oft nicht wahrnehmen.
(Illustration: Kind mit eingeschränktem Blickfeld an einer Straßenecke) -
Eingeschränktes Gehör: Sie erkennen Richtungen von Geräuschen schlechter. (Illustration: Kind welches irritiert versucht, ein Geräusch wahrzunhemen)
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Unzureichendes Gefahrenbewusstsein: Kinder können Geschwindigkeit und Entfernung von Fahrzeugen kaum einschätzen.
(Illustration:KindstehtQuelle:
vor Zebrastreifen und schaut fragend auf herannahendes Auto)freepik.com -
Impulsives Verhalten: Kinder handeln spontan und unvorhersehbar, z. B. beim Hinterherlaufen eines Balls.
Quelle:(Illustration: Ball rollt auf die Straße, Kind rennt hinterher)freepik.com -
Größenbedingte Einschränkung: Kinder sind kleiner und werden von Autofahrern leichter übersehen. (Illustration: Kind hinter parkendem SUV kaum sichtbar, Wechselbild mit Perspektive des Kindes)
Medienlink: https://www.dvr.de/kind-und-verkehr-infobild/#
Typische Gefahrensituationen mit Kindern
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Spielende Kinder in Wohngebieten: Unkontrolliertes Betreten der Fahrbahn.
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Schulwege: Plötzliches Überqueren der Fahrbahn, besonders an Haltestellen oder Übergängen. (Illustration: Kinder überqueren über einen Zebrastreifen zur Schule)
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Schulbus-Situationen: Kinder queren nach dem Aussteigen unachtsam die Straße. (Illustration: Kind steigt aus Schulbus, will direkt vor dem Bus die Straße überqueren)
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Kindergärten, Spielplätze, Freizeiteinrichtungen: Erhöhtes Fußgängeraufkommen, oft in Gruppen. (Illustration: Gruppe Kinder in Warnwesten auf einem Spaziergang mit Erzieherin)
Verhaltensregeln für Kraftfahrer zur Gefahrenabwehr
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Tempo drosseln bei jedem Hinweis auf Kinder (z. B. "Kinder"-Verkehrszeichen, Schulwegsymbole). (Illustration: Autofahrer reduziert Tempo vor Zonenzeichen "Spielstraße")
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Ständige Bremsbereitschaft, insbesondere in Wohngebieten, bei Schulwegen oder an Haltestellen. (Illustration: Fahrerfuß über der Bremse, Kind am Fahrbahnrand)
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Vorausschauendes Fahren: Mit plötzlichem Verhalten rechnen. (Illustration: Fahrer beobachtet aufmerksam Kindergruppe auf dem Gehweg)
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Nicht überholen, wenn Kinder am Fahrbahnrand stehen oder sichtbar auf die Straße zulaufen könnten. (Illustration: Auto bleibt hinter wartenden Kindern stehen)
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Rücksicht zeigen: Kindern beim Überqueren der Fahrbahn helfen, gegebenenfalls anhalten. (Illustration: Autofahrer winkt einem Kind zu, das daraufhin vorsichtig die Straße überquert)
Fazit
Kinder sind schutzbedürftige Verkehrsteilnehmer. Autofahrer tragen eine besondere Verantwortung, um sie vor Unfällen zu bewahren. Durch Wissen, vorausschauendes Verhalten und Anwendung des § 3 Abs. 2a StVO kann ein wichtiger Beitrag zur Verkehrssicherheit geleistet werden.
(Illustration: Herzsymbol mit Straßenbild und schützender Hand über einem Kind auf dem Übergang)
Medienquellen: