2.4 Versicherungen & Versicherungsschutzes
Kfz-Haftpflichtversicherung
đ ADAC: Kfz Haftpflichtversicherung
Ohne Haftpflichtversicherung darf kein Fahrzeug auf öffentlichen StraĂen bewegt werden. Diese Pflichtversicherung ĂŒbernimmt die Kosten bei:
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PersonenschÀden
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SachschÀden
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VermögensschÀden von Unfallgegnern
Auch bei SchÀden ohne direktes Verschulden haftet der Fahrzeughalter (GefÀhrdungshaftung).
Kein Versicherungsschutz besteht u.âŻa. bei:
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Alkohol- oder Drogenfahrt
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Fahren ohne gĂŒltige Fahrerlaubnis
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grober FahrlĂ€ssigkeit (z.âŻB. Fahrerflucht)
Die Versicherung kann dann Regress fordern (bis zu 5.000 Euro).
Internationale GĂŒltigkeit
Bei Auslandsfahrten ist die âGrĂŒne Karteâ hilfreich. Sie gilt als Versicherungsnachweis und erleichtert die Schadensabwicklung im Ausland.
Teilkasko & Vollkasko
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Teilkasko: SchĂ€den durch Ă€uĂere EinflĂŒsse (z.âŻB. Diebstahl, Sturm, Hagel, Glasbruch, Wildunfall)
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Vollkasko: Alle Leistungen der Teilkasko plus SchÀden durch selbst verschuldete UnfÀlle und Vandalismus
Quelle: KfzYouTube Haftpflicht - Was ist der Unterschied zu Teilkasko und Vollkasko?ADAC
Weitere Versicherungen
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Insassenunfallversicherung: Versichert Fahrer und Mitfahrer bei UnfÀllen, unabhÀngig von der Schuldfrage
Verkehrsrechtsschutzversicherung: Ăbernimmt Kosten fĂŒr Anwalt, Gutachter und Gerichtsverfahren bei verkehrsrechtlichen Streitigkeiten