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11.5 Richtiges Verhalten nach Unfällen

Verhalten nach einem Verkehrsunfall

Ein Unfall ist immer eine Ausnahmesituation – wichtig ist, dass du nicht in Panik verfällst, sondern ruhig und überlegt handelst. Hier erfährst du Schritt für Schritt, was zu tun ist, wenn du in einen Unfall verwickelt wirst.

 

1. Unfallstelle absichern

Sobald du am Unfallort bist oder selbst betroffen bist:

  • Warnblinkanlage einschalten

  • Warnweste anziehen

  • Warndreieck aufstellen (innerorts ca. 50 m, außerorts ca. 100 m, Autobahn bis zu 200 m)

  • Fahrzeug möglichst an den Straßenrand stellen oder so, dass es den Verkehr nicht behindert

2. Verletzten helfen

  • Erste Hilfe leisten – dazu bist du gesetzlich verpflichtet (§ 323c StGB)

  • Prüfen: Bewusstsein, Atmung, Kreislauf

  • Rettungsdienst rufen (112) und so genau wie möglich über Ort, Zahl der Verletzten, Art der Verletzungen informieren

  • Eigene Sicherheit geht vor! – Niemals sich selbst gefährden

3. Polizei verständigen – ja oder nein?

Polizei muss informiert werden:

  • bei Personenschäden

  • bei großen Sachschäden

  • wenn es Streit oder unklare Schuldfragen gibt

  • wenn der Unfallgegner flüchtet oder nicht kooperiert

Ist der Schaden gering und beide Seiten sind einverstanden, kann auf die Polizei verzichtet werden – aber besser dokumentieren!

4. Daten austauschen & Beweise sichern

Folgende Angaben müssen gemacht und notiert werden:

  • Name und Anschrift

  • Fahrzeugkennzeichen

  • Versicherung und ggf. Nummer

  • Unfallskizze erstellen

  • Fotos machen (Schäden, Unfallstelle, Spuren, Umgebung)

  • Zeugen notieren (mit Kontaktdaten)

  • Keine Schuldanerkenntnisse abgeben!

Wichtig: Der Gesetzgeber verlangt nur die Weitergabe von Namen, Adresse, Beteiligung – du bist nicht verpflichtet, etwas zur Schuld zu sagen.

5. Was tun bei Fahrerflucht des anderen?

  • Kennzeichen merken, Fahrzeugtyp, Farbe, Besonderheiten

  • Sofort Polizei rufen

  • Auf keinen Fall selbst wegfahren

  • Zeugen ansprechen, ob sie den Vorfall beobachtet haben

6. Wenn du einen Unfall verursachst und niemand da ist (z. B. Parkschaden):

  • Mindestens 30 Minuten warten

  • Zettel an der Scheibe reicht nicht aus!

  • Wenn niemand erscheint: Polizei verständigen

  • Sonst gilt das als unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (§ 142 StGB)