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10.3 Parkverbote

Wann ist Parken verboten?

 

Neben dem generellen Halteverbot gibt es auch klare Regeln, wo Parken verboten ist. Diese findest du in § 12 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) und weiteren Regelwerken. Hier die wichtigsten Punkte:

 

Parken ist verboten…

  • Vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen:

    • Bis zu 8 Meter Abstand, wenn rechts ein baulich angelegter Radweg verläuft

    • Ansonsten 5 Meter Abstand einhalten

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  • Wenn gekennzeichnete Parkflächen dadurch nicht nutzbar sind

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  • Vor Grundstücksein- und -ausfahrten

    • Bei schmalen Straßen auch gegenüber

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  • Über Schachtdeckeln oder anderen Verschlüssen,
    wenn das Parken auf dem Gehweg durch Schild (Zeichen 315) oder Markierung erlaubt ist

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  • Vor abgesenkten Bordsteinen

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  • Wenn Verkehrszeichen das Parken verbieten

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Besondere Parkverbote für große Fahrzeuge

Für Lkw über 7,5 t und Anhänger über 2 t:

Innerorts ist das regelmäßige Parken in folgenden Gebieten nachts (22–6 Uhr) und an Sonn- und Feiertagen nicht erlaubt:

  • In reinen und allgemeinen Wohngebieten

  • In Erholungs- oder Sondergebieten

  • In Kurgebieten

  • In Klinikgebieten

Ausnahme:
Auf gekennzeichneten Parkplätzen oder bei Linienbussen an Endhaltestellen ist das Parken weiterhin erlaubt.