10.3 Parkverbote
Wann ist Parken verboten?
Neben dem generellen Halteverbot gibt es auch klare Regeln, wo Parken verboten ist. Diese findest du in § 12 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) und weiteren Regelwerken. Hier die wichtigsten Punkte:
Parken ist verboten…
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Vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen:
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Bis zu 8 Meter Abstand, wenn rechts ein baulich angelegter Radweg verläuft
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Ansonsten 5 Meter Abstand einhalten
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Wenn gekennzeichnete Parkflächen dadurch nicht nutzbar sind
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Vor Grundstücksein- und -ausfahrten
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Bei schmalen Straßen auch gegenüber
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Über Schachtdeckeln oder anderen Verschlüssen,
wenn das Parken auf dem Gehweg durch Schild (Zeichen 315) oder Markierung erlaubt ist
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Vor abgesenkten Bordsteinen
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Wenn Verkehrszeichen das Parken verbieten
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Besondere Parkverbote für große Fahrzeuge
Für Lkw über 7,5 t und Anhänger über 2 t:
Innerorts ist das regelmäßige Parken in folgenden Gebieten nachts (22–6 Uhr) und an Sonn- und Feiertagen nicht erlaubt:
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In reinen und allgemeinen Wohngebieten
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In Erholungs- oder Sondergebieten
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In Kurgebieten
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In Klinikgebieten
Ausnahme:
Auf gekennzeichneten Parkplätzen oder bei Linienbussen an Endhaltestellen ist das Parken weiterhin erlaubt.