10.2 Haltverbote
Wann ist Halten und Parken verboten?
Wenn du irgendwo anhalten oder parken willst, musst du wissen, wo das erlaubt ist – und wo nicht.
Die wichtigsten Regeln dazu stehen im § 12 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO).
Aber auch Verkehrszeichen und andere Vorschriften (z. B. in den Anlagen 2 und 3 der StVO) regeln, wo Halten und Parken verboten ist.
Halten ist verboten…
an bestimmten gefährlichen oder unübersichtlichen Stellen, nämlich:
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an engen oder unübersichtlichen Straßenstellen
(z. B. wenn der Gegenverkehr nicht mehr durchkommt oder die Sicht eingeschränkt ist)
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in scharfen Kurven
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auf Einfädelungs- oder Ausfädelungsstreifen
(zum Beispiel auf Beschleunigungs- oder Verzögerungsstreifen)
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auf Bahnübergängen
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vor und in Feuerwehrzufahrten, wenn diese amtlich gekennzeichnet sind
(z. B. durch Schilder oder Bodenmarkierungen)
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wenn Verkehrszeichen das Halten verbieten
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auf Schutzstreifen für Radfahrer
(diese erkennt man an der gestrichelten weißen Linie und dem Fahrradsymbol)
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