Zweirad-Klassen
Die Zweirad-Klassen ermöglichen es dir, mit Leichtigkeit durch den Verkehr zu gleiten und die Freiheit der Straße in ihrer vollen Pracht zu genießen.
- Klasse AM -
Mindestalter: | Vorbesitz | Einschluss: |
16 Jahre in einigen Bundesländer 15 Jahre |
nicht erforderlich | keine |
Was darf gefahren werden? | Bemerkungen: | |
zweirädrige Kleinkrafträder -mit einer bbH von max. 45 km/h Verbrennungsmotor mit einem Hubraum bis max. 50 ccm dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkrafträder -mit einer bbH von max. 45 km/h -Hubraum 50 ccm bei Fremdzündung -Hubraum 500 cm bei Selbstzündung -max. Nutzleistung bis 4 Kw -max. Nenndauerleistung bis 4 Kw bei Elektromotoren - bei dreirädrigen Kleinkrafträdern mit nicht mehr als 2 Sitzplätzen Leermasse von max. 270 Kg oder bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen Leermasse von nicht mehr als 425 Kg. |
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- Klasse A1 -
Mindestalter: | Vorbesitz: | Einschluss: |
16 Jahre | nicht erforderlich | Klasse AM |
Was darf gefahren werden? | Leistung: | Bemerkung: |
Krafträder mit einem Hubraum von max. 125 ccm
dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm bei Verbrennungsmotoren oder einer bbH über 45 km/h |
Krafträder mit einer Motorleistung bis zu 11 kW Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,1 kW/kg
dreirädrige Kraftfahrzeuge max. 15 kW |
- Klasse A2 -
Mindestalter: | Vorbesitz | Einschluss: |
18 Jahre |
nicht erforderlich |
Klasse AM Klasse A1 |
Was darf gefahren werden? | Leistung: | Bemerkung: |
Krafträder auch mit Beiwagen |
Motorleistung bis zu 35 kW, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW abgeleitet ist. Verhältnis Leistung/Gewicht 0,2 kW/Kg |
Wichtig sind die Aufstiegsregelungen: Bei jeweils 2-jährigem Vorbesitz der Klasse A1 entfällt beim Aufstieg in die Klasse A2, die theoretische Prüfung. Es ist nur eine verkürzte praktische Prüfung erforderlich |
Klasse A
Mindestalter: | Vorbesitz: | Einschluss: |
21 Jahre bei dreirädrigen Kfz mit mehr als 15kW |
nicht erforderlich |
Klasse AM Klasse A1 Klasse A2 |
Was darf gefahren werden? | Leistung: | Bemerkung: |
Krafträder auch mit Beiwagen mit einem Hubraum über 50 ccm oder bbh über 45 km/h
dreirädrige Kraftfahrzeuge
dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 5ß ccm oder einer bbH von über 45 km/h |
ohne Einschränkung
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Wichtig sind die Aufstiegsregelungen: Bei jeweils 2-jährigem Vorbesitz der Klasse A2 entfällt beim Aufstieg in die Klasse A, die theoretische Prüfung. Es ist nur eine verkürzte praktische Prüfung erforderlich |
Klasse B mit der Schlüsselzahl 196
Voraussetzungen: | Was darf gefahren werden? | Ausbildungsumfang |
- Mindestalter 25 Jahre - mind. 5 Jahre im Besitz der Fahrerlaubnisklasse B |
Krafträder der Klasse A1 |
Fahrerschulung 4 x 90 min theoretischer Unterricht 5 x 90 min praktischer Unterricht keine Prüfung erforderlich. |
Bemerkungen: | ||
nur in Deutschland gültig! |