Zweirad-Klassen
Die Zweirad-Klassen ermöglichen es dir, mit Leichtigkeit durch den Verkehr zu gleiten und die Freiheit der Straße in ihrer vollen Pracht zu genießen.
- Klasse AM -
| Mindestalter: | Vorbesitz | Einschluss: |
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16 Jahre in einigen Bundesländer 15 Jahre |
nicht erforderlich | keine |
| Was darf gefahren werden? | Bemerkungen: | |
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zweirädrige Kleinkrafträder
-mit einer bbH von max. 45 km/h Verbrennungsmotor mit einem Hubraum bis max. 50 ccm
dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkrafträder -mit einer bbH von max. 45 km/h -Hubraum 50 ccm bei Fremdzündung -Hubraum 500 cm bei Selbstzündung -max. Nutzleistung bis 4 Kw -max. Nenndauerleistung bis 4 Kw bei Elektromotoren - bei dreirädrigen Kleinkrafträdern mit nicht mehr als 2 Sitzplätzen Leermasse von max. 270 Kg oder bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen Leermasse von nicht mehr als 425 Kg.
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- Klasse A1 -
| Mindestalter: | Vorbesitz: | Einschluss: |
| 16 Jahre | nicht erforderlich | Klasse AM |
| Was darf gefahren werden? | Leistung: | Bemerkung: |
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dreirädrige Kraftfahrzeuge mit |
Krafträder mit einer Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,1 kW/kg
dreirädrige Kraftfahrzeuge max. 15 kW |
- Klasse A2 -
| Mindestalter: | Vorbesitz | Einschluss: |
| 18 Jahre |
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Klasse AM Klasse A1 |
| Was darf gefahren werden? | Leistung: | Bemerkung: |
| Krafträder auch mit Beiwagen |
Motorleistung bis zu 35 kW, die Verhältnis |
Wichtig |
