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Zweirad-Klassen

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Die Zweirad-Klassen ermöglichen es dir, mit Leichtigkeit durch den Verkehr zu gleiten und die Freiheit der Straße in ihrer vollen Pracht zu genießen.

- Klasse AM -
Mindestalter: Vorbesitz Einschluss:

16 Jahre

in einigen Bundesländer 15 Jahre

nicht erforderlich keine
Was darf gefahren werden? Bemerkungen:

zweirädrige Kleinkrafträder


-mit einer bbH von max. 45 km/h

Verbrennungsmotor mit einem Hubraum bis max. 50 ccm


dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkrafträder

-mit einer bbH von max. 45 km/h

-Hubraum 50 ccm bei Fremdzündung

-Hubraum 500 cm bei Selbstzündung

-max. Nutzleistung bis 4 Kw

-max. Nenndauerleistung bis 4 Kw bei Elektromotoren

- bei dreirädrigen Kleinkrafträdern mit nicht mehr als 2 Sitzplätzen Leermasse von max. 270 Kg oder bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen Leermasse von nicht mehr als 425 Kg.


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- Klasse A1 -
Mindestalter: Vorbesitz: Einschluss:
16 Jahre nicht erforderlich Klasse AM
Was darf gefahren werden? Leistung: Bemerkung:

Krafträder mit einem Hubraum von max. 125 ccm

 

dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm bei Verbrennungsmotoren oder einer bbH über 45 km/h

Krafträder mit einer Motorleistung bis zu 11 kW

Verhältnis Leistung/Gewicht

max. 0,1 kW/kg

 

dreirädrige Kraftfahrzeuge max. 15 kW


- Klasse A2 -
Mindestalter: Vorbesitz Einschluss:
18 Jahre

nicht erforderlich


Klasse AM 

Klasse A1

Was darf gefahren werden? Leistung: Bemerkung:
Krafträder auch mit Beiwagen

Motorleistung bis zu 35 kW, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW abgeleitet ist.

Verhältnis Leistung/Gewicht 0,2 kW/Kg

Wichtig sind die Aufstiegsregelungen: Bei jeweils 2-jährigem Vorbesitz der Klasse A1 entfällt beim Aufstieg in die Klasse A2, die theoretische Prüfung. Es ist nur eine verkürzte praktische Prüfung erforderlich
Klasse A


Klasse B mit der Schlüsselzahl 196