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Trecker-Klassen



Die Trecker-Klassen eröffnen dir die faszinierende Welt der Landwirtschaft und ermöglichen es dir, schwere Maschinen zu steuern und in den weitläufigen Feldern zu arbeiten - eine wahre Freude für alle Naturliebhaber und Abenteurer!

- Klasse T -
Mindestalter: Vorbesitz: Einschluss:
16 Jahre nicht erforderlich

Klasse AM

Klasse L

Was darf gefahren werden?  Bemerkungen:

Zugmaschinen (nationale Klasse)


  • mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und
  • die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- und forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern)

Selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen



  • mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h,
  • die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- und forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern)

 
Zugmaschinen der Klasse T mit einer durch die Bauart bedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h dürfen nur von Inhabern gefahren werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.
- Klasse L -
Mindestalter: Vorbesitz: Einschluss:
16 Jahre nicht erforderlich keine
Was darf gefahren werden?  Bemerkungen:

Zugmaschinen (nationale Klasse)



  • die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- und forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden,
  • mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen, wenn sie
  • mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden

Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge



  • jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und
  • Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.