Skip to main content

Stand der Dinge April 2023

Für Fahrlehrer: 

Wir empfehlen zu diesem Thema die Ausführungen der Prüforganisationen TÜV und Dekra heranzuziehen. 

Hier werden die Stufen des autonomen Fahrens aufgeführt, rechtliche Rahmenbedingungen skizziert und die Bewertungsgrundsätze erläutert. 

Anwenderhinweise zur Bewertung der Nutzung von Fahrerassistenzsystemen

Zum Download findest du ihn hier

Für Fahrschüler: 

Du findest hier auch leicht verständlich Erklärungen zu folgenden Assistenzsystemen: 

  • Tempomat
  • adaptive Geschwindigkeitsregelanlage
  • Spurhalte-Assistent
  • Spurwwechsel-Assistent
  • Park-Assistent

Häufig begegnest du auch der Abkürzung FAS für Fahrerassistenzsysteme.

Du wirst dich im Laufe deiner praktischen Ausbildung mit der Anwendung vertraut machen. Bespreche mit deinem Fahrlehrer über welche FAS dein Fahrschulauto verfügt. 

Aktuell wird die Überprüfung in der praktischen Prüfung durch die Prüforganisationen gestaffelt umgesetzt, man beginnt mit FAS zur Längsführung. Folgen werden Assistenzsysteme zur Querstabilisierung.

Stand April 2023