LKW-Klassen
Die LKW-Klassen bieten dir die Chance, dich hinter das Steuer von mächtigen Fahrzeugen zu setzen und die Herausforderung anzunehmen, schwere Lasten durch die Straßen zu transportieren. Bist du bereit für das Trucker-Leben?
- Klasse C1 -
Mindestalter: | Vorbesitz: | Einschluss: |
18 Jahre | Klasse B | --- |
Was darf gefahren werden? | Anhänger: | Bemerkung: |
Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D)
|
Anhänger mit einer zul. Gesamtmasse von nicht mehr als 750 Kg. |
Klasse C1 wird grundsätzlich nur für 5 Jahre erteilt; danach wird sie für jeweils weitere 5 Jahre nach Vorlage einer positiven Eignungsuntersuchung (Gesundheits-Check und augenärztlichem Gutachten) verlängert.
Bei der Ersterteilung ist als Eignungsnachweis die Vorlage einer Gesundheitsuntersuchung und einer augenärztlichen Untersuchung erforderlich. |
- Klasse C1E -
Mindestalter: | Vorbesitz: | Einschluss: |
18 Jahre | Klasse C1 | Klasse BE sowie D1E, sofern D1 vorhanden. |
Was darf gefahren werden? | Bemerkungen: | |
Zugfahrzeug der Klasse C1 in Kombination mit
Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit
|
Klasse C1E wird grundsätzlich nur für 5 Jahre erteilt; danach wird sie für jeweils weitere 5 Jahre nach Vorlage einer positiven Eignungsuntersuchung (Gesundheits-Check und augenärztlichem Gutachten) verlängert.
Bei der Ersterteilung ist als Eignungsnachweis die Vorlage einer Gesundheitsuntersuchung und einer augenärztlichen Untersuchung erforderlich. |
- Klasse C -
Mindestalter: | Vorbesitz: | Einschluss: |
21 Jahre | Klasse B | Klasse C1 |
Was darf gefahren werden? | Anhänger: | Bemerkung: |
Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D)
|
Anhänger mit einer zul. Gesamtmasse von nicht mehr als 750 Kg. | Bei der Ersterteilung ist als Eignungsnachweis die Vorlage einer Gesundheitsuntersuchung und einer augenärztlichen Untersuchung erforderlich. Die Fahrerlaubnis der Klasse C kann mit 18 Jahren erworben werden: a) nach erfolgter Grundqualifikation nach § 4 Abs. 1 BKrQK b) für Personen während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung nach 1. dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf "Berufskraftfahrer/ Berufskraftfahrerin" 2. dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf "Fachkraft im Fahrbetrieb" oder 3. einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zum Führen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden. |
- Klasse CE -
Mindestalter: | Vorbesitz: | Einschluss: |
21 Jahre | Klasse C | Klassen BE, C1E und T sowie DE, sofern Klasse D vorhanden |
Was darf gefahren werden? | Bemerkungen: | |
Zugfahrzeuge der Klasse C in Kombination mit
|
Klasse C wird grundsätzlich nur für 5 Jahre erteilt; danach wird sie für jeweils weitere 5 Jahre nach Vorlage einer positiven Eignungsuntersuchung (Gesundheits-Check und augenärztlichem Gutachten) verlängert.Bei der Ersterteilung ist als Eignungsnachweis die Vorlage einer Gesundheitsuntersuchung und einer augenärztlichen Untersuchung erforderlich. Die Fahrerlaubnis der Klasse CE kann mit 18 Jahren erworben werden: a) nach erfolgter Grundqualifikation nach § 4 Abs. 1 BKrQK b) für Personen während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung nach 1. dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf "Berufskraftfahrer/ Berufskraftfahrerin" 2. dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf "Fachkraft im Fahrbetrieb" oder 3. einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zum Führen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden. |