Begleitetes Fahren ab 17
Wenn du dich für das Begleitete Fahren ab 17 Jahren entscheidest, darfst du schon ab deinem 1717. Lebensjahr in Begleitung einer namentlich benannten Person ein Kraftfahrzeug der Klasse B führen.
Wenn du dich für das Begleitete Fahren ab 17 Jahren entscheidest, darfst du schon ab deinem 1717. Lebensjahr in Begleitung einer namentlich benannten Person ein Kraftfahrzeug der Klasse B führen.