Überholverbote
Zusätzlich zu den Verkehrszeichen ist in unklaren oder unübersichtlichen Verkehrssituationen z.B. bei Kreuzungen, Kuppen oder Kurven, ist das Überholen nicht gestattet. Ebenso im Bereich von Fußgängerüberwegen und Bahnübergängen. Ein Überholen darf nur erfolgen, wenn die Geschwindigkeit im Vergleich zum Überholten wesentlich höher ist. Fachlich wird dies "Differenzgeschwindigkeit" genannt, die außerhalb geschlossener Ortschaften mindestens 20 km/h betragen muss.
Busse, die sich mit eingeschalteter Warnblinkanlage einer Haltestelle nähern, dürfen ebenfalls nicht überholt werden.
Bei erschwerten Sichtverhältnissen (Stichwort "Allee", "schräges Sonnenlicht", "Dämmerung") sollte das Überholen möglichst vermieden werden. Entdeckst du vor dem Fahrzeug, das du überholen möchtest, ein weiteres, langsameres Fahrzeug, ist das Überholen in der Regel sinnlos (Stichwort: "Kolonne"). Berücksichtige auch deine Fahrtroute: wenn du bald von der Straße abbiegst, ist ein Überholvorgang ein unnötiges Risiko.