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Verkehrswege und ihre Bedeutung

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Straße

 Der Begriff "Straße" umfasst mehr, als im normalen Sprachgebrauch darunter verstanden wird. Zur Straße zählen neben der Fahrbahn auch die Sonderwege, etwa Rad--, Geh- und Reitwege, sowie Seiten- und Parkstreifen. 

Fahrbahn

Die Fahrbahn ist der Bereich, den du mit deinem Fahrzeug nutzt. Sie besteht aus einzelnen Fahrstreifen. 

Fahrstreifen

Als Fahrstreifen wird der Bereich bezeichnet, den ein mehrspuriges Fahrzeug zum ungehinderten Fahren benötigt. Die Fahrstreifen können durch Fahrbahnmarkierungen, etwa Leitlinien  hervorgehoben werden. Markierungen sind aber keine Pflicht. 

Sonderwege

Sonderwege oder aber auch Sonderfahrstreifen, sind bestimmten Verkehrsarten vorbehalten und dürfen von anderen Verkehrsarten nicht benutzt werden.

Als Sonderwege gelten zum Beispiel:


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Gehwege:

Gehwege sind grundsätzlich Fußgängern vorbehalten. Kinder bis zum 8. Lebensjahr müssen mit dem Fahrrad auf dem Gehweg fahren, bis zum 10. Lebensjahr dürfen sie mit dem Fahrrad auf dem Gehweg fahren. Eine Aufsichtsperson darf das Kind auf dem Gehweg mit dem Fahrrad begleiten.

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Radwege:

Ein Radfahrer muss einen rechts neben der Fahrbahn verlaufenden und gekennzeichneten Radweg in Fahrtrichtung benutzen.

Radwege können auch durch ein Zusatzzeichen für beide Richtungen freigegeben werden. Hier solltest du beim überqueren sehr gut aufpassen. Damit du weißt, ob der Radweg für beide Richtungen freigegeben ist, hast du über dem Vorfahrt-gewähren-Schild ebenfalls ein Zusatzzeichen. 

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Reitweg:

Ein gekennzeichneter Reitweg ist ausschließlich Reitern und Führern von Pferden vorbehalten.

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Bussonderstreifen:

Ein mit dem Verkehrszeichen ausgestatteter Fahrstreifen ist den Omnibussen des Linienverkehrs sowie gekennzeichneten Schulbussen vorbehalten.

Von anderen Verkehrsteilnehmern wie Taxis, Fahrrädern oder elektrisch betriebenen Fahrzeugen darf der Fahrstreifen nur benutzt werden, wenn er durch ein Zusatzzeichen freigegeben ist.

Fahrbahnmarkierungen

Leitlinie:

Straßenbenutzung

Rechtsfahrgebot....