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Halten und Parken

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Merke dir zu diesem Thema 3 Begrifflichkeiten: Halten, Parken und "ruhender Verkehr".

Man unterscheidet im Verkehrsraum den ruhenden und den fließenden Verkehr.  In den ruhenden Verkehr wird Halten und Parken eingeordnet. Halten ist eine freiwillige Fahrtunterbrechung

Merke: Musst du an einer Kreuzung anhalten, da du keine freie Fahrt hast, ist das per Definition nicht "halten" sondern "warten. 

Halten und Parken ist in §12 der Straßenverkehrsordnung definiert. Hier findet du den Gesetzestext.

Halteverbote

Überlege dir vor dem Halten, ob dein Fahrzeug eine Gefahr oder Behinderung für andere Verkehrsteilnehmer sein könnte. 

  • Verdeckt dein Fahrzeug etwas? (z.B. Verkehrszeichen oder Fußgänger am Zebrastreifen, oder den Richtungspfeil auf der Fahrbahn)
  • Wird es gut gesehen, oder erst spät erkannt (z.B. durch eine Kurve oder Kuppe)?
  • Versperrt es eine Zufahrt? (z.B. eine Feuerwehrzufahrt, einen Taxistand oder einen Kreisverkehr). Achte auf Hinweisschilder. 
  • Blockiert dein Fahrzeug Schienenwege ( z.B. Bahnübergänge, oder Straßenbahngleise) oder zwingt andere Verkehrsteilnehmer zu riskantem Ausweichen?

Halten darfst du nicht auf Ein- und Ausfädelungsstreifen und grundsätzlich nicht auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen außerhalb der gekennzeichneten Parkplätze. Eine Panne, die dich zum Anhalten zwingt, gilt nicht als Halten (denke hierbei an die Grundlage der Freiwilligkeit- du willst ja nicht freiwillig anhalten, du hast eine Panne).

Merke: Wer länger als 3 Minuten hält, der parkt. An Stellen, an denen das Halten nicht gestattet ist, wird folgerichtig das längere Parken ebenfalls nicht gestattet sein. 

Parkverbote
  • 5 Meter vor oder hinter Kreuzungen
  • Wenn ein Radweg rechts verläuft ist der Abstand auf 8 Meter zu erhöhen
  • 15 m vor oder hinter Haltestellenschildern
  • Auf Schutzstreifen für andere Verkehrsteilnehmer, wie z.B. Radwegen
  • Vor Grundstückseinfahrten (Achte darauf, ob die Straße breit genug zur Einfahrt ist- wenn nicht, darfst du auch gegenüber der Einfahrt nicht parken) 
  • Vor und hinter Andreaskreuzen - innerorts 5 Meter, außerorts 50 Meter
  • In zweiter Reihe neben Fahrzeugen
  • Wenn zwischen deinem Fahrzeug und einer Mittellinie weniger als 3 Meter Platz zum Durchfahren bleiben
  • Bei Zick-Zack-Markierungen

Im Kapitel Lernhilfe findest du alle Zahlen nochmal gesammelt.