Halten und Parken
Merke dir zu diesem Thema 3 Begrifflichkeiten: Halten, Parken und "ruhender Verkehr".
Man unterscheidet im Verkehrsraum den ruhenden und den fließenden Verkehr. In den ruhenden Verkehr wird Halten und Parken eingeordnet. Halten ist eine freiwillige Fahrtunterbrechung.
Merke: Musst du an einer Kreuzung anhalten, da du keine freie Fahrt hast, ist das per Definition nicht "halten" sondern "warten.
Halten und Parken ist in §12 der Straßenverkehrsordnung definiert. Hier findet du den Gesetzestext.
Halteverbote
Merke: Wer länger als 3 Minuten hält, der parkt. An Stellen, an denen das Halten nicht gestattet ist, wird folgerichtig das längere Parken ebenfalls nicht gestattet sein.
Parkverbote
- 5 Meter vor oder hinter Kreuzungen
- Wenn ein Radweg rechts verläuft ist der Abstand auf 8 Meter zu erhöhen
- 15 m vor oder hinter Haltestellenschildern
- Auf Schutzstreifen für andere Verkehrsteilnehmer, wie z.B. Radwegen
- Vor Grundstückseinfahrten (Achte darauf, ob die Straße breit genug zur Einfahrt ist- wenn nicht, darfst du auch gegenüber der Einfahrt nicht parken)
- Vor und hinter Andreaskreuzen - innerorts 5 Meter, außerorts 50 Meter
- In zweiter Reihe neben Fahrzeugen
- Wenn zwischen deinem Fahrzeug und einer Mittellinie weniger als 3 Meter Platz zum Durchfahren bleiben
- Bei Zick-Zack-Markierungen
Im Kapitel Lernhilfe findest du alle Zahlen nochmal gesammelt.