Halten und Parken
Merke dir zu diesem Thema drei Begrifflichkeiten: Halten, Parken und "ruhender Verkehr".
Man unterscheidet im Verkehrsraum den ruhenden und den fließenden Verkehr. In den ruhenden Verkehr wird Halten und Parken eingeordnet. Halten ist eine freiwillige Fahrtunterbrechung.
Merke: Musst du an einer Kreuzung anhalten, da du keine freie Fahrt hast, ist das per Definition nicht "halten" sondern "warten.
Halten und Parken ist in §12 der Straßenverkehrsordnung definiert. Hier findet du den Gesetzestext.
Halteverbote
Merke: Wer länger als 3 Minuten hält, der parkt. An Stellen, an denen das Halten nicht gestattet ist, wird folgerichtig das längere Parken ebenfalls nicht gestattet sein.
Parkverbote
- 5 Meter vor oder hinter Kreuzungen
Im Kapitel Lernhilfe findest du alle Zahlen nochmal gesammelt.