Skip to main content

Halten und Parken

street-gf80913fb8_640.jpg

Merke dir zu diesem Thema drei Begrifflichkeiten: Halten, Parken und "ruhender Verkehr".

Man unterscheidet im Verkehrsraum den ruhenden und den fließenden Verkehr.  In den ruhenden Verkehr wird Halten und Parken eingeordnet. Halten ist eine freiwillige Fahrtunterbrechung. 

Merke: Muss du an einer Kreuzung anhalten, da du keine freie Fahrt hast, ist das per Definition nicht "halten" sondern "warten. 

Halten und Parken ist in §12 der Straßenverkehrsordnung definiert. Hier findet du den Gesetzestext.

Halteverbote