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Besonders schutzbedürftige Verkehrsteilnehmer

Kinder gehören zu den besonders schutzbedürftigen Verkehrsteilnehmern.Auf Grund ihrer geringen Körpergröße nimmt man sie schwerer wahr. Sie werden leicht durch Fahrzeuge, Gebäude oder Pflanzen verdeckt und haben selbst eine eingeschränkte Sicht auf die Straße. Ihr peripheres Sehen ist noch nicht voll entwickelt, d. h. sie können schlechter erkennen, was am Rande des Blickfeldes geschieht. Ein Auto, das auf der Fahrbahn unterwegs ist, nehmen sie meist erst verspätet wahr. Sie können die Entfernung und die Geschwindigkeit von Fahrzeugen nicht abschätzen. Ihr Gehörsinn ist noch nicht voll entwickelt. Deshalb können sie die Richtung, aus der ein Geräusch kommt, nicht sicher bestimmen. Sie denken gewöhnlich, wenn sie ein Fahrzeug sehen, sieht sie auch der Fahrer. Ihr Gefahrenbewusstsein ist noch nicht entwickelt, ihr Verhalten kann  daher unberechenbar  sein.

Wo ist im Verkehrsraum besonders mit Kindern zu rechnen? 

An Bushaltestelle, Schulen, in der Nähe von Sportstätten, an Spielplätzen, an Kindergärten, in Wohngebieten, wenn du Kreidemalungen auf der Straße oder dem Gehweg erkennen kannst, wenn du Kinderspielzeuge oder -Fahrzeuge entdeckst, zu bestimmten Zeiten vermehrt, z.B. zu Schulzeiten. Sei in der Nähe von Kindern auf unvorhergesehene Ereignisse gefasst. Fahre mit erhöhter Aufmerksamkeit, überlege dir mögliche nächste Verhaltensweisen des Kindes, reduziere die Geschwindigkeit, sei in Bremsbereitschaft und halte ggf. an.

Gesonderte Schutzräume und Hilfestellungen

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Verkehrsberuhigter Bereich

Dieses Verkehrzeichen ist häufig auch unter dem Namen “Spielstraße” bekannt.

  1. Fahrzeuge dürfen hier nur mit Schrittgeschwindigkeit (4-7km/h) gefahren werden.

  2. Fußgänger dürfen nicht von Fahrzeugen gefährdet oder behindert werden. 

  3. Fahrzeuge müssen innerhalb gekennzeichneter Flächen geparkt werden. Ausgenommen sind das Ein- und Aussteigen sowie das Be- und Entladen.

  4. Fußgänger dürfen die ganze Straßenbreite nutzen. Spielende Kinder sind überall erlaubt.

Verkehrshelfer

Verkehrshelfer überwachen hier den Verkehr und sorgen für zusätzliche Sicherheit z.B. an Fußgängerüberwegen oder Ampeln. Der fließende Verkehr wird regelmäßig angehalten, um Kinder (häufig Schulkinder) über die Straße zu lassen. Solche Ordnungskräfte werden auch bei Veranstaltungen und auf Parkplätzen eingesetzt. Die Helfer sind in der Regel ehrenamtlich tätig. Man kennt sie auch unter dem Namen „Schülerlotse“. Verhalte dich hier besonders aufmerksam und passe deine Geschwindigkeit an.