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8.3 Radfahrer: Verhalten & Rücksichtnahme

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Quelle: freepik.com

Einleitung

Radfahrer sind im Straßenverkehr besonders schutzbedürftig. Sie sind deutlich verletzlicher als Pkw-Insassen und müssen sich gleichzeitig an die Verkehrsregeln halten. Autofahrer müssen ihr Verhalten entsprechend anpassen, um Unfälle zu vermeiden.

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🌐  https://www.adac.de/verkehr/recht/verkehrsvorschriften-deutschland/stvo-novelle/

🌐  https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/zweirad/fahrrad-ebike-pedelec/vorschriften-verhalten/verkehrsverstoesse-radfahrer/#video-rechtsirrtuemer-rund-ums-radfahren

🌐  https://www.verkehrswacht-medien-service.de/sekundarstufe/radschulweg-klasse-5-6/wege-und-gefahren-fuer-radfahrer/radwege-in-der-stadt/

Rechtlicher Rahmen

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  • § 2 Abs. 4 StVO:

    • Radwege müssen nur benutzt werden, wenn sie durch die Zeichen 237, 240 oder 241 als benutzungspflichtig gekennzeichnet sind.

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    • Rechte Radwege ohne diese Zeichen dürfen genutzt werden.

    • Linke Radwege ohne diese Zeichen dürfen nur mit Zusatzzeichen „Radverkehr frei“ benutzt werden.

    • Fahren nebeneinander ist erlaubt, solange der Verkehr nicht behindert wird, sonst hintereinander.

    • Radfahrer dürfen rechte Seitenstreifen benutzen, wenn keine Radwege vorhanden sind und Fußgänger nicht behindert werden.

    • Außerorts dürfen Mofas und E-Bikes Radwege nutzen.

  • § 5 Abs. 4 StVO: Beim Überholen von Radfahrern ist ein Mindestabstand von 1,5 m innerorts und 2,0 m außerorts einzuhalten.

  • § 9 StVO: Beim Abbiegen muss auf geradeausfahrende Radfahrer geachtet werden.

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  • Fahrradstraße (§ 41 StVO i. V. m. Zeichen 244.1 und 244.2):

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      • Nur Radfahrer dürfen hier fahren, andere Fahrzeuge nur mit Zusatzzeichen.

      • Es gilt Tempo 30 – oft auch weniger, abhängig von örtlichen Regelungen.

      • Radfahrer dürfen nebeneinander fahren.

      • Kfz müssen besondere Rücksicht nehmen, Überholen ist meist nicht möglich.

     

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  • § 1 StVO: Grundregel: Rücksichtnahme und gegenseitige Vorsicht.

(Illustration: Auto überholt Radfahrer mit 1,5 m Abstand, Abstandslinie eingezeichnet)

3. Typische Gefahrensituationen mit Radfahrern

  • Türunfälle: Plötzlich geöffnete Autotüren im Haltebereich.
    (Illustration: Radfahrer fährt gegen sich öffnende Autotür, "Dooring")

  • Abbiegeunfälle: Rechtsabbiegende Fahrzeuge schneiden geradeausfahrende Radfahrer.

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  • Radwegquerungen: Missachtung von bevorrechtigten Radwegen an Einfahrten und Kreuzungen.
    (Illustration: Radfahrer auf benutzungspflichtigem Radweg, Auto kommt aus Seitenstraße)

4. Verhaltensregeln für Autofahrer

  • Sorgfältig abbiegen, Schulterblick nicht vergessen.

  • Langsames Überholen mit dem gesetzlich vorgeschriebenen Mindestabstand.

  • Vorsicht beim Ein- und Aussteigen: Tür erst öffnen, wenn keine Radfahrer nahen.

  • Keine Radwege blockieren – auch nicht kurzfristig!

  • Blickkontakt suchen, um Unsicherheiten zu vermeiden.

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5. Besondere Hinweise

  • Kinder auf dem Fahrrad: Oft unsicher und unberechenbar unterwegs.

  • Pedelecs & E-Bikes: Schnellere Fahrweise, daher schwerer einzuschätzen.

  • Radfahrstreifen & Schutzstreifen: Unterschied beachten! Schutzstreifen dürfen überfahren werden, wenn kein Radfahrer gefährdet wird. Radfahrstreifen nicht.

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Quelle: wikipedia.org

6. Fazit Ein respektvoller Umgang zwischen motorisierten und nicht-motorisierten Verkehrsteilnehmern ist unverzichtbar. Radfahrer haben ein Recht auf sichere Teilnahme am Straßenverkehr. Durch gegenseitige Rücksichtnahme, gesetzestreues Verhalten und vorausschauendes Fahren lassen sich viele Unfälle vermeiden.



Übungsaufgaben?

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