7.4 Anhalteweg & Sicherheitsabstände
Gesetzlicher Rahmen: § 4 StVO – Abstand
„Der Abstand zu einem vorausfahrenden Fahrzeug muss in der Regel so groß sein, dass auch dann hinter diesem gehalten werden kann, wenn es plötzlich bremst.“
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Der Anhalteweg: Reaktion + Bremsung
Der Anhalteweg ist die Strecke, die ein Fahrzeug vom Erkennen der Gefahr bis zum vollständigen Stillstand benötigt. Er setzt sich zusammen aus:
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Reaktionsweg: Strecke, die in der Zeit bis zur Reaktion (ca. 1 Sekunde) zurückgelegt wird.
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Bremsweg: Strecke vom Beginn der Bremsung bis zum Stillstand.

Faustformeln für die Prüfung:
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Reaktionsweg = (Geschwindigkeit in km/h ÷ 10) × 3
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Bremsweg bei normaler Bremsung = (Geschwindigkeit ÷ 10)²
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Bremsweg bei Gefahrbremsung = (Geschwindigkeit ÷ 10)² ÷ 2
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Anhalteweg = Reaktionsweg + Bremsweg
📌 Beispiel bei 50 km/h:
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Reaktionsweg: (50 ÷ 10) × 3 = 15 m
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Bremsweg (normal): (50 ÷ 10)² = 25 m
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Anhalteweg: 15 m + 25 m = 40 m
Was ist Restgeschwindigkeit?
Die Restgeschwindigkeit ist die Geschwindigkeit, mit der ein Fahrzeug noch unterwegs ist, wenn der eigentliche Bremsweg nicht ausgereicht hat, um rechtzeitig zum Stehen zu kommen.
Beispiel aus dem Lehrbuch:
Ausgangsgeschwindigkeit | Bremsweg (Gefahrbremsung) | Geschwindigkeit des anderen Fahrzeugs | Restgeschwindigkeit |
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30 km/h | Fahrzeug steht | — | 0 km/h |
60 km/h | Fahrzeug steht | Tempo-30-Fahrer steht bereits | 36 km/h |
80 km/h | Noch in Bewegung | — | 60 km/h |
SKIZZE VGL. Vogel?
Bedeutung:
Wenn ein Fahrzeug mit 60 km/h fährt, während ein anderes bei 30 km/h bereits steht, hat es beim gleichen Bremsweg noch etwa 36 km/h Restgeschwindigkeit beim Aufprall – das entspricht dem freien Fall aus dem 5. Stockwerk!
Warum ist das so gefährlich?
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Der Bremsweg wächst quadratisch mit der Geschwindigkeit!
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30 km/h: Bremsweg ≈ 9 m
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60 km/h: Bremsweg ≈ 36 m
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90 km/h: Bremsweg ≈ 81 m
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Verdoppelte Geschwindigkeit = vierfacher Bremsweg
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Deshalb ist jede Erhöhung der Geschwindigkeit dramatisch in ihren Folgen.
„Wer schneller fährt als sein Anhalteweg reicht, trifft – und zwar hart.“
Sicherheitsabstände – nach vorn und zur Seite
Abstand nach vorn
Situation | Regel |
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Außerorts | 2-Sekunden-Regel: einen Punkt merken, „21 – 22“ zählen |
Innerorts | Mind. 1 Sekunde Abstand (entspricht ca. 15 m bei 50 km/h) |
Faustregel | „Halber Tacho“ in Metern (z. B. 50 km/h → 25 m Abstand) |
Bei schlechten Bedingungen | Abstand deutlich vergrößern! |
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Seitenabstand
Verkehrsteilnehmer | Mindestabstand |
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Pkw, Lkw | mind. 1,0 m |
Radfahrer, Fußgänger | mind. 1,5 m, innerorts |
Radfahrer außerorts | mind. 2,0 m |
Beim Vorbeifahren an parkenden Kfz | 1 Türbreite (~1 m) |
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Abstand nach hinten
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Du musst den nachfolgenden Verkehr beobachten.
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Bei Dränglern: Rechts fahren und überholen lassen (Gefahrenbereich verlassen).
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Beim Wiedereinscheren nach dem Überholen: genügend Abstand zum überholten Fahrzeug lassen!