6.5 Besondere Verkehrslagen
Was sind besondere Verkehrslagen?
Besondere Verkehrslagen sind ungewöhnliche oder unübersichtliche Situationen, die den normalen Verkehrsfluss stören – dazu zählen:
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Stau oder stockender Verkehr
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Unfälle
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Engstellen oder verengte Fahrbahnen
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Fahrbahnverengungen durch Falschparker, Müllfahrzeuge, Baustellen
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Bahnübergänge oder Kreuzungen, die nicht geräumt werden können
In solchen Situationen gilt: Verkehrssicherheit hat Vorrang vor Regelkonformität. Wer stur auf sein Recht pocht, gefährdet sich und andere.
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Rechtsgrundlage: § 11 StVO
Laut § 11 der Straßenverkehrsordnung gilt:
„Stockt der Verkehr, so darf auf keinen Fall eine Kreuzung oder Einmündung befahren werden, wenn das Fahrzeug auf der Kreuzung stehen bleiben würde.“
Das heißt: Nicht einfahren, wenn du danach nicht weiterkommst. So vermeidest du, dass du die Kreuzung blockierst und andere Verkehrsteilnehmer behinderst – z. B. Querverkehr, Fußgänger oder Einsatzfahrzeuge.
Beispiele aus der Praxis
Beispiel 1: Kreuzung verstopft
Du näherst dich einer Ampelkreuzung bei Grün. Vor dir staut sich der Verkehr, die Kreuzung ist voll.
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Richtig: Warten vor der Kreuzung, auch wenn du Grün hast.
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Falsch: Weiterfahren und mitten auf der Kreuzung zum Stehen kommen.
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Beispiel 2: Haltestelle mit Gegenverkehr
Ein Bus steht auf deiner Seite an einer Haltestelle, Gegenverkehr kommt dir entgegen.
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Richtig: Warten, bis der Bus abfährt oder der Gegenverkehr vorbei ist.
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Falsch: In die enge Lücke hineinfahren und den Gegenverkehr zum Bremsen zwingen.
Beispiel 3: Engstelle im Baustellenbereich
Zwei Fahrzeuge nähern sich gleichzeitig einer verengten Straße, ohne Beschilderung.
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Richtig: Einer wartet, auch wenn er Vorfahrt hätte – am besten durch kurzen Handwink verständigen.
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Falsch: Mit Gewalt durchsetzen.
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Beispiel 4: Unlösbare Vorfahrt
Vier Fahrzeuge nähern sich gleichzeitig einer Rechts vor Links Situation.
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Richtig: Die beteiligten verständigen sich durch Handzeichen. Merke: Wer winkt verzichtet!
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Falsch: Mit Gewalt durchsetzen und einfach losfahren.