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6.3 Verkehrsregelung durch Polizeibeamte

Grundprinzip: Vorrang vor allem

Polizeibeamte dürfen durch Handzeichen oder Weisungen den Verkehr regeln. Diese Anordnungen gelten immer vor allen anderen Verkehrsregeln, also auch vor:

  • Ampeln (Lichtzeichen)

  • Verkehrszeichen

  • Vorfahrtsregeln wie „rechts vor links“

Rechtsgrundlage: § 36 Abs. 1 StVO

„Die Zeichen und Weisungen von Polizeibeamten sind zu befolgen. Sie gehen allen anderen Anordnungen vor.“

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Bedeutung der Zeichen

Ein Polizeibeamter verwendet Körpersprache, Armzeichen und Bewegungen, um den Verkehr zu regeln. Hier die wichtigsten Signale:

Seitlich ausgestreckter Arm (ein oder beide Arme)

  • Signalisiert: „Halt für den Verkehr von vorn und von hinten“

  • Gilt also für den Verkehr, der auf den Körper oder Rücken des Polizisten zufährt.

  • Der Querverkehr ist freigegeben und darf auch unter berücksichtigung der Abiegeregeln (§9 StVO) abbiegen.

Merksätze:

Brust und Rücken = Bremse drücken.

Hosennaht = Freie fahrt.


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Heben eines Arms

  • Ein Arm wird senkrecht gehoben = „Achtung, Halt für alle“

    • Wer noch außerhalb der Kreuzung ist, muss stehen bleiben.

    • Wer in der Kreuzung ist, muss sie zügig räumen.

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Verhalten bei Zeichen der Polizei

  • Fahre aufmerksam, nicht automatisch nach Ampel oder Schildern!

  • Achte auf die Körperstellung und Bewegungen des Beamten.

  • Linksabbieger: Immer vor dem Beamten abbiegen, nie hinter seinem Rücken.


Weisungen – mündlich oder mit Zeichen

Neben Handzeichen können Polizeibeamte auch akustische oder verbale Anweisungen geben, z. B.:

  • Durch Lautsprecher: „Fahren Sie rechts ran.“

  • Mit roter Leuchte oder Kelle: „STOP“

Diese Weisungen sind immer verbindlich – auch wenn du sie nicht sofort verstehst, musst du dich daran halten und ggf. vorsichtig nachfragen oder anhalten.


Polizeifahrzeuge mit Leuchtschrift

Viele Polizeifahrzeuge haben elektronische Hinweisanzeigen im Heck oder Dachbereich, z. B.:

  • „STOP Polizei“

  • „BITTE FOLGEN“

  • „FAHRZEUGKONTROLLE“

Diese Anzeigen gelten als Weisungen im Sinne von § 36 StVO. Du musst ihnen sofort Folge leisten, d. h. anhalten, abbiegen oder ausweichen – je nach Anordnung.

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Quelle: Wikipedia.org

Übungsaufgaben

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