4.4 Autobahn & Kraftfahrstraße
Allgemeines zur Nutzung
Autobahnen und Kraftfahrstraßen dürfen laut § 18 StVO nur mit Kraftfahrzeugen befahren werden, deren bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit mehr als 60 km/h beträgt. Diese Voraussetzung gilt auch für mitgeführte Anhänger. Die maximal zulässige Höhe für Fahrzeug und Ladung beträgt 4 Meter, die Breite 2,55 Meter (bzw. 2,60 Meter für Kühlfahrzeuge).
Fußgänger dürfen Autobahnen nicht betreten. Kraftfahrstraßen dürfen sie nur an dafür vorgesehenen Stellen überqueren. Wenden, Rückwärtsfahren sowie Halten, auch auf dem Seitenstreifen, sind verboten.
Einfahren
Die Zufahrt zur Autobahn erfolgt über Anschlussstellen, die mit blauen Vorwegweisern (Zeichen 330.1)440) gekennzeichnet sind. Diese geben Hinweise zur Richtung und Reihenfolge der kommenden Zufahrten. Die Einfahrt ist nur an solchen gekennzeichneten Stellen erlaubt.
Unmittelbar vor der Einfahrt informieren weitere Verkehrszeichen über Zielorte. Wichtig: Es darf ausschließlich rechts eingefahren werden, um Geisterfahrten zu verhindern. Aufgrund des engen Kurvenradius am Beginn der Auffahrt ist eine moderate Geschwindigkeit erforderlich.
Beim Einfahren nutzt du den Einfädelungsstreifen, auch "Beschleunigungsstreifen" genannt. Ziel ist es, deine Geschwindigkeit an den fließenden Verkehr anzupassen. Achte dabei auf ausreichenden Abstand zum Vordermann und beobachte den Verkehr über Innen- und Außenspiegel sowie durch Schulterblick. Blinkzeichen nach links sind Pflicht. Der Einfädelungsstreifen sollte in seiner ganzen Länge genutzt werden.
Nur wenn eine Einfädelung wegen dichten Verkehrs unmöglich ist, darfst du am Ende des Streifens anhalten. Grundsätzlich haben Fahrzeuge auf der Autobahn Vorfahrt.
Geschwindigkeit
Alle grundsätzlichen Geschwindigkeitsregelungen gelten auch auf Autobahnen. Die Richtgeschwindigkeit für Pkw, Motorräder und Fahrzeuge bis 3,5 t beträgt 130 km/h. Diese gilt auch auf Kraftfahrstraßen mit baulich getrennten Richtungsfahrbahnen und mindestens zwei markierten Fahrstreifen pro Richtung.
Bei Nacht muss die Geschwindigkeit nicht zwingend an die Sichtweite des Abblendlichts angepasst werden, wenn entweder die Schlussleuchten des Vordermanns klar erkennbar sind oder Leiteinrichtungen und Fremdlicht Hindernisse frühzeitig sichtbar machen.
Fahrzeuge mit Anhänger, Lkw, Busse oder Fahrzeuge über 3,5 t müssen sich an gesonderte Höchstgeschwindigkeiten halten (z. B. 80 oder 60 km/h gemäß § 18 Abs. 5 StVO). Reisebusse dürfen unter bestimmten Voraussetzungen bis 100 km/h fahren.
Überholen
Beim Überholen auf der Autobahn musst du jederzeit Gefährdungen vermeiden. Nutze den Blinker frühzeitig, um das Ausscheren und später das Wiedereinscheren anzukündigen. Auch ohne Gegenverkehr ist das Einschätzen der Geschwindigkeit nachfolgender Fahrzeuge wichtig: Was im Spiegel klein wirkt, kann sehr schnell näher kommen.
Beobachte den Verkehr sorgfältig, unterschätze nie die Geschwindigkeit anderer und halte den Sicherheitsabstand ein. Besonders vorsichtig solltest du sein, wenn du auf eine Lkw-Kolonne auffährst: Auch Fahrzeuge vor dir könnten überholen wollen.
Auf der Autobahn wird grundsätzlich links überholt. In bestimmten Situationen, etwa bei stockendem Verkehr auf dem linken Fahrstreifen, darfst du mit leicht höherer Geschwindigkeit rechts überholen. Dauerhaftes Fahren auf dem linken Fahrstreifen ist nicht erlaubt.
Stau / Panne / Seitenstreifen
Im Stau ist Sicherheitsabstand Pflicht. Bei Stillstand solltest du den Motor abstellen, aber im Auto bleiben. Zur Warnung folgender Fahrzeuge empfiehlt sich das Einschalten der Warnblinkanlage. Entlang der Autobahn befinden sich blaue Umleitungszeichen sowie orangefarbene Umlenkungspfeile zur Stauumfahrung.
Wenn der Verkehr steht, muss eine Rettungsgasse gebildet werden. Bei zwei Fahrstreifen zwischen den beiden Spuren, bei drei Spuren zwischen linker und mittlerer Spur.
Bei einer Panne bringst du das Fahrzeug auf den Seitenstreifen oder eine Haltebucht. Warnblinker einschalten und Warndreieck in mindestens 100 m Entfernung aufstellen. Die Notrufsäulen entlang der Strecke helfen bei der Standortbestimmung und Kontaktaufnahme.
Der Seitenstreifen darf grundsätzlich nicht befahren werden, außer in Notfällen oder wenn Verkehrszeichen dies erlauben. Bei Gefahren wie Geisterfahrern kann der Seitenstreifen ebenfalls benutzt werden.
Baustellen
Autobahnbaustellen werden in der Regel frühzeitig angekündigt. Reduziere deine Geschwindigkeit, beende Überholvorgänge und ordne dich möglichst frühzeitig rechts ein. Markierungen im Baustellenbereich sind oft gelb und haben Vorrang vor den üblicherweise weißen Linien. Die linke Fahrbahnmarkierung zum Gegenverkehr darf nicht überfahren werden.
Wanderbaustellen sind durch fahrbare Absperrtafeln erkennbar. Rotes Licht sperrt, gelbes Licht warnt oder lenkt um. Beim Spurwechsel in Baustellen gilt: Reßverschlussverfahren anwenden!
Umleitung
Wenn eine Autobahn voll gesperrt ist, folgst du den gelben Umleitungszeichen. Diese führen dich über Bundes- oder Landstraßen zur nächsten Auffahrt zurück. Die Strecken sind so gewählt, dass der Verkehr weitestgehend fließen kann.
Rast- und Parkplätze
Halten oder Parken ist auf Autobahnen grundsätzlich verboten, auch auf dem Seitenstreifen. Deshalb ist es wichtig, rechtzeitig eine Pause auf einem Rast- oder Parkplatz einzulegen. Diese werden frühzeitig durch Hinweisschilder angekündigt.
Beim Abbiegen auf den Parkplatz blinkst du rechts und wechselst frühzeitig auf den rechten Fahrstreifen. Die Geschwindigkeit wird erst auf dem Ausfädelungsstreifen reduziert. Beim Verlassen gelten die gleichen Regeln wie beim Einfahren in die Autobahn: Beschleunigen, blinken, Schulterblick.
Auf Rastanlagen findest du Hinweise zu Tankstellen, Parkbereichen für verschiedene Fahrzeugarten und zur Gastronomie. Sei besonders aufmerksam, denn hier bewegen sich auch viele Fußgänger.
Ausfahren
Autobahnen dürfen nur an gekennzeichneten Ausfahrten verlassen werden. Diese erkennst du an drei blauen Baken in 100-Meter-Abständen. Zwischen der 300- und der 200-Meter-Bake beginnst du mit dem Blinken. Die Geschwindigkeit wird erst auf dem Verzögerungsstreifen reduziert.
Nach längerer Fahrt kann die eigene Geschwindigkeit unterschätzt werden. Daher sind wiederholte Kontrollblicke auf den Tacho wichtig. Beim Verlassen der Autobahn ist auch wieder mit Gegenverkehr zu rechnen und die Straßenführung ist weniger geradlinig.
Hast du die Ausfahrt verpasst, darfst du keinesfalls wenden oder rückwärts fahren. Du musst bis zur nächsten Ausfahrt weiterfahren. Ist der Ausfädelungsstreifen blockiert, darfst du nicht auf dem Standstreifen oder der rechten Fahrspur warten.