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4.4 Autobahn & Kraftfahrstraße

Allgemeines zur Nutzung

Autobahnen und Kraftfahrstraßen dürfen laut § 18 StVO nur mit Kraftfahrzeugen befahren werden, deren bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit mehr als 60 km/h beträgt. Diese Voraussetzung gilt auch für mitgeführte Anhänger. Die maximal zulässige Höhe für Fahrzeug und Ladung beträgt 4 Meter, die Breite 2,55 Meter (bzw. 2,60 Meter für Kühlfahrzeuge).

Fußgänger dürfen Autobahnen nicht betreten. Kraftfahrstraßen dürfen sie nur an dafür vorgesehenen Stellen überqueren. Wenden, Rückwärtsfahren sowie Halten, auch auf dem Seitenstreifen, sind verboten.


Einfahren

Die Zufahrt zur Autobahn erfolgt über Anschlussstellen, die mit blauen Vorwegweisern (Zeichen 330.1) gekennzeichnet sind. Diese geben Hinweise zur Richtung und Reihenfolge der kommenden Zufahrten. Die Einfahrt ist nur an solchen gekennzeichneten Stellen erlaubt.

Unmittelbar vor der Einfahrt informieren weitere Verkehrszeichen über Zielorte. Wichtig: Es darf ausschließlich rechts eingefahren werden, um Geisterfahrten zu verhindern. Aufgrund des engen Kurvenradius am Beginn der Auffahrt ist eine moderate Geschwindigkeit erforderlich.

Beim Einfahren nutzt du den Einfädelungsstreifen, auch "Beschleunigungsstreifen" genannt. Ziel ist es, deine Geschwindigkeit an den fließenden Verkehr anzupassen. Achte dabei auf ausreichenden Abstand zum Vordermann und beobachte den Verkehr über Innen- und Außenspiegel sowie durch Schulterblick. Blinkzeichen nach links sind Pflicht. Der Einfädelungsstreifen sollte in seiner ganzen Länge genutzt werden.

Nur wenn eine Einfädelung wegen dichten Verkehrs unmöglich ist, darfst du am Ende des Streifens anhalten. Grundsätzlich haben Fahrzeuge auf der Autobahn Vorfahrt.


Geschwindigkeit

Alle grundsätzlichen Geschwindigkeitsregelungen gelten auch auf Autobahnen. Die Richtgeschwindigkeit für Pkw, Motorräder und Fahrzeuge bis 3,5 t beträgt 130 km/h. Diese gilt auch auf Kraftfahrstraßen mit baulich getrennten Richtungsfahrbahnen und mindestens zwei markierten Fahrstreifen pro Richtung.

Bei Nacht muss die Geschwindigkeit nicht zwingend an die Sichtweite des Abblendlichts angepasst werden, wenn entweder die Schlussleuchten des Vordermanns klar erkennbar sind oder Leiteinrichtungen und Fremdlicht Hindernisse frühzeitig sichtbar machen.

Fahrzeuge mit Anhänger, Lkw, Busse oder Fahrzeuge über 3,5 t müssen sich an gesonderte Höchstgeschwindigkeiten halten (z. B. 80 oder 60 km/h gemäß § 18 Abs. 5 StVO). Reisebusse dürfen unter bestimmten Voraussetzungen bis 100 km/h fahren.


Überholen

Beim Überholen auf der Autobahn musst du jederzeit Gefährdungen vermeiden. Nutze den Blinker frühzeitig, um das Ausscheren und später das Wiedereinscheren anzukündigen. Auch ohne Gegenverkehr ist das Einschätzen der Geschwindigkeit nachfolgender Fahrzeuge wichtig: Was im Spiegel klein wirkt, kann sehr schnell näher kommen.

Beobachte den Verkehr sorgfältig, unterschätze nie die Geschwindigkeit anderer und halte den Sicherheitsabstand ein. Besonders vorsichtig solltest du sein, wenn du auf eine Lkw-Kolonne auffährst: Auch Fahrzeuge vor dir könnten überholen wollen.

Auf der Autobahn wird grundsätzlich links überholt. In bestimmten Situationen, etwa bei stockendem Verkehr auf dem linken Fahrstreifen, darfst du mit leicht höherer Geschwindigkeit rechts überholen. Dauerhaftes Fahren auf dem linken Fahrstreifen ist nicht erlaubt.

Stau / Panne / Seitenstreifen

Im Stau ist Sicherheitsabstand Pflicht. Bei Stillstand solltest du den Motor abstellen, aber im Auto bleiben. Zur Warnung folgender Fahrzeuge empfiehlt sich das Einschalten der Warnblinkanlage. Entlang der Autobahn befinden sich blaue Umleitungszeichen sowie orangefarbene Umlenkungspfeile zur Stauumfahrung.

Wenn der Verkehr steht, muss eine Rettungsgasse gebildet werden. Bei zwei Fahrstreifen zwischen den beiden Spuren, bei drei Spuren zwischen linker und mittlerer Spur.

Bei einer Panne bringst du das Fahrzeug auf den Seitenstreifen oder eine Haltebucht. Warnblinker einschalten und Warndreieck in mindestens 100 m Entfernung aufstellen. Die Notrufsäulen entlang der Strecke helfen bei der Standortbestimmung und Kontaktaufnahme.

Der Seitenstreifen darf grundsätzlich nicht befahren werden, außer in Notfällen oder wenn Verkehrszeichen dies erlauben. Bei Gefahren wie Geisterfahrern kann der Seitenstreifen ebenfalls benutzt werden.


Baustellen

Autobahnbaustellen werden in der Regel frühzeitig angekündigt. Reduziere deine Geschwindigkeit, beende Überholvorgänge und ordne dich möglichst frühzeitig rechts ein. Markierungen im Baustellenbereich sind oft gelb und haben Vorrang vor den üblicherweise weißen Linien. Die linke Fahrbahnmarkierung zum Gegenverkehr darf nicht überfahren werden.

Wanderbaustellen sind durch fahrbare Absperrtafeln erkennbar. Rotes Licht sperrt, gelbes Licht warnt oder lenkt um. Beim Spurwechsel in Baustellen gilt: Reßverschlussverfahren anwenden!


Umleitung

Wenn eine Autobahn voll gesperrt ist, folgst du den gelben Umleitungszeichen. Diese führen dich über Bundes- oder Landstraßen zur nächsten Auffahrt zurück. Die Strecken sind so gewählt, dass der Verkehr weitestgehend fließen kann.


Rast- und Parkplätze

Halten oder Parken ist auf Autobahnen grundsätzlich verboten, auch auf dem Seitenstreifen. Deshalb ist es wichtig, rechtzeitig eine Pause auf einem Rast- oder Parkplatz einzulegen. Diese werden frühzeitig durch Hinweisschilder angekündigt.

Beim Abbiegen auf den Parkplatz blinkst du rechts und wechselst frühzeitig auf den rechten Fahrstreifen. Die Geschwindigkeit wird erst auf dem Ausfädelungsstreifen reduziert. Beim Verlassen gelten die gleichen Regeln wie beim Einfahren in die Autobahn: Beschleunigen, blinken, Schulterblick.

Auf Rastanlagen findest du Hinweise zu Tankstellen, Parkbereichen für verschiedene Fahrzeugarten und zur Gastronomie. Sei besonders aufmerksam, denn hier bewegen sich auch viele Fußgänger.

Ausfahren

Autobahnen dürfen nur an gekennzeichneten Ausfahrten verlassen werden. Diese erkennst du an drei blauen Baken in 100-Meter-Abständen. Zwischen der 300- und der 200-Meter-Bake beginnst du mit dem Blinken. Die Geschwindigkeit wird erst auf dem Verzögerungsstreifen reduziert.

Nach längerer Fahrt kann die eigene Geschwindigkeit unterschätzt werden. Daher sind wiederholte Kontrollblicke auf den Tacho wichtig. Beim Verlassen der Autobahn ist auch wieder mit Gegenverkehr zu rechnen und die Straßenführung ist weniger geradlinig.

Hast du die Ausfahrt verpasst, darfst du keinesfalls wenden oder rückwärts fahren. Du musst bis zur nächsten Ausfahrt weiterfahren. Ist der Ausfädelungsstreifen blockiert, darfst du nicht auf dem Standstreifen oder der rechten Fahrspur warten.

 



Variante 2

Einführung: Bedeutung von Autobahnen und Kraftfahrstraßen

Autobahnen und Kraftfahrstraßen sind zentrale Verkehrswege, die schnelle und direkte Verbindungen über große Entfernungen ermöglichen. Da sich hier viele Fahrzeuge mit hoher Geschwindigkeit bewegen, ist ein verantwortungsbewusstes Fahrverhalten besonders wichtig. Die Straßenverkehrsordnung (StVO) stellt daher klare Regeln für deren Nutzung auf.


Gemeinsame und unterschiedliche Merkmale

Sowohl Autobahnen als auch Kraftfahrstraßen dürfen nur von Kraftfahrzeugen genutzt werden, die laut Zulassung schneller als 60 km/h fahren können. Halten, Wenden und Rückwärtsfahren sind grundsätzlich untersagt. Ebenso gelten Höchstmaße für Fahrzeuge und Ladung: vier Meter Höhe und 2,55 Meter Breite dürfen nicht überschritten werden.

Autobahnen unterscheiden sich in einigen Punkten deutlich von Kraftfahrstraßen. So sind die Richtungsfahrbahnen auf Autobahnen immer baulich getrennt, während dies bei Kraftfahrstraßen nicht zwingend der Fall ist. Auch die Ein- und Ausfahrten sind auf Autobahnen ausschließlich an dafür vorgesehenen Anschlussstellen erlaubt. Kraftfahrstraßen hingegen können auch über Kreuzungen oder Einmündungen verlassen oder befahren werden. Zudem ist das Betreten von Autobahnen grundsätzlich verboten, auf Kraftfahrstraßen hingegen unter bestimmten Bedingungen erlaubt.


Voraussetzungen zur Benutzung

Die Nutzung dieser Straßen ist nur mit Fahrzeugen erlaubt, deren bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit mehr als 60 km/h beträgt. Mofas, Kleinkrafträder und langsame landwirtschaftliche Fahrzeuge sind somit ausgeschlossen.


Einfahren

Einfahrten auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen dürfen nur an entsprechend gekennzeichneten Stellen erfolgen. Der Einfädelungsstreifen – auch Beschleunigungsstreifen genannt – dient dazu, die Geschwindigkeit dem fließenden Verkehr anzupassen. Wichtig ist dabei das vorausschauende Beobachten des rückwärtigen Verkehrs, das rechtzeitige Setzen des Blinkers sowie der Schulterblick. Fahrzeuge auf der durchgehenden Fahrbahn haben stets Vorfahrt.


Geschwindigkeit und Abstand

Die empfohlene Richtgeschwindigkeit auf Autobahnen beträgt 130 km/h für Pkw und Krafträder. Der Sicherheitsabstand zum vorausfahrenden Fahrzeug sollte mindestens dem halben Tacho entsprechen oder mit der 2-Sekunden-Regel überprüft werden. Bei schlechten Wetterverhältnissen wie Regen, Nebel oder starkem Seitenwind ist die Geschwindigkeit entsprechend zu reduzieren. Für bestimmte Fahrzeugarten gelten gesetzliche Höchstgeschwindigkeiten: beispielsweise 80 km/h für Gespanne und 100 km/h für Fahrzeuge mit entsprechender Sondergenehmigung (Tempo-100-Plakette).


Fahrstreifenwechsel und Überholen

Beim Fahrstreifenwechsel sind stets Spiegelkontrolle, Schulterblick und Blinken erforderlich. Überholt wird grundsätzlich links. In Ausnahmefällen – etwa bei stockendem Verkehr oder auf Ein- und Ausfädelungsstreifen – darf jedoch auch rechts überholt werden. Nach dem Überholen sollte man sich zügig wieder auf dem rechten Fahrstreifen einordnen.


Besonderheiten im Verkehrsgeschehen

In Baustellenbereichen sind gelbe Markierungen maßgeblich. Die Fahrstreifen sind häufig verengt, weshalb die tatsächliche Breite des Fahrzeugs entscheidend ist.

Kommt es zu einem Stau, muss eine Rettungsgasse gebildet werden – bei zwei Fahrstreifen zwischen dem linken und rechten, bei drei Spuren zwischen dem linken und dem mittleren Fahrstreifen. Der Motor sollte im Stillstand abgestellt werden, um Kraftstoff zu sparen.

Der Seitenstreifen darf nur im Notfall oder bei ausdrücklicher Freigabe durch Verkehrszeichen befahren werden. Bei einer Panne ist der Warnblinker einzuschalten und ein Warndreieck in ausreichender Entfernung (ca. 150 m) aufzustellen. Alle Insassen sollten hinter der Leitplanke in Sicherheit gebracht werden. Für den Notruf stehen auf Autobahnen regelmäßig Notrufsäulen bereit; Leitpfosten zeigen die Richtung zur nächsten Säule an.


Ausfahren

Um sicher auszufahren, sollte man sich rechtzeitig in den rechten Fahrstreifen einordnen. Etwa 300 Meter vor der Ausfahrt ist der Blinker zu setzen. Die Geschwindigkeit wird erst auf dem Verzögerungsstreifen reduziert. Auch hier ist der Schulterblick wichtig, insbesondere bei paralleler Nutzung des Seitenstreifens durch andere Fahrzeuge. Nach dem Verlassen der Schnellstraße muss man sich wieder auf veränderte Straßenverhältnisse einstellen, zum Beispiel auf Gegenverkehr.


Besondere Gefahren und Verhaltensregeln

Besondere Vorsicht ist bei Seitenwind gefragt, zum Beispiel auf Brücken oder beim Überholen großer Fahrzeuge. Auch Aquaplaning kann bereits bei Geschwindigkeiten ab 80 km/h auftreten – hier ist Tempoanpassung lebenswichtig. Begegnet man einem Geisterfahrer, gilt: Geschwindigkeit verringern, möglichst weit rechts fahren, Warnblinkanlage einschalten und keinesfalls überholen. Darüber hinaus sind Müdigkeit, monotone Fahrbedingungen und Ablenkung durch digitale Geräte ernstzunehmende Risikofaktoren.


Rechtliche Grundlagen: § 18 StVO

Der Paragraph 18 der Straßenverkehrsordnung regelt die Nutzung von Autobahnen und Kraftfahrstraßen. Er enthält klare Verbote, wie das Halten, Wenden und Rückwärtsfahren sowie Anforderungen an die Fahrzeuge. Verstöße werden mit Bußgeldern und Punkten im Fahreignungsregister geahndet.