11.6 Abschleppen & Schleppvorgänge
Abschleppen, Schleppen und Anschleppen
1. Abschleppen – Wenn ein Fahrzeug nicht mehr fahrtüchtig ist
Definition:
Abschleppen bedeutet, ein Fahrzeug, das nicht mehr von selbst fahren kann, mit einem anderen Fahrzeug zu einer sicheren Stelle oder Werkstatt zu bringen.
Wann darf abgeschleppt werden?
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Nur im Notfall (z. B. Panne, Motorschaden)
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Ziel darf nur die nächste Werkstatt oder ein geeigneter Abstellplatz sein
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Keine weiten Transporte oder Fahrten "aus Bequemlichkeit"!
Wichtig zu wissen:
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Der Fahrer des Abschleppwagens braucht eine Fahrerlaubnis für das ziehende Fahrzeug.
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Die Person im abgeschleppten Fahrzeug braucht keine Fahrerlaubnis, muss das Fahrzeug aber sicher lenken und bremsen können.
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Bei Fahrzeugen mit Motorschaden funktionieren häufig Bremskraftverstärker und Servolenkung nicht – das Lenken und Bremsen erfordert deutlich mehr Kraft.
Empfehlung:
In solchen Fällen ist eine Abschleppstange oft sicherer als ein Seil, weil sie die Distanz stabil hält und ruckartige Bewegungen verhindert.
2. Schleppen – Was ist der Unterschied zum Abschleppen?
Definition:
Beim Schleppen wird ein fahrbereites Fahrzeug auf seinen eigenen Rädern von einem anderen Fahrzeug mitgezogen – ähnlich wie bei einem Anhänger.
Achtung:
Ein normales Kraftfahrzeug ist kein Anhänger! Deshalb brauchst du in diesem Fall eine Sondergenehmigung der Behörde, bevor du schleppst.
Fahrerlaubnisregelung:
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Die Fahrerlaubnis für das ziehende Fahrzeug richtet sich nach dessen Klasse (z. B. BE, C1E, CE usw.).
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Für das geschleppte Fahrzeug muss der Fahrer im Besitz der passenden Fahrerlaubnis für dieses Fahrzeug sein.
3. Regeln und Sicherheit beim Abschleppen
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Maximale Seillänge: Das Seil zwischen den Fahrzeugen darf nicht länger als 5 Meter sein.
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Das Seil muss in der Mitte mit einer roten Fahne deutlich sichtbar gemacht werden.
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Das Warnblinklicht muss an beiden Fahrzeugen eingeschaltet sein.
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Für Richtungswechsel (z. B. Abbiegen) sollten sich beide Fahrer im Voraus verständigen – idealerweise per Handzeichen.
Wichtig:
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Autobahnen sind tabu – du darfst ein Fahrzeug nicht auf die Autobahn abschleppen.
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Wenn du auf der Autobahn liegen bleibst und abgeschleppt wirst, muss die nächste Ausfahrt genutzt und dort die Autobahn verlassen werden.
4. Warum ist Abschleppen nicht ungefährlich?
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Der Abstand zwischen den Fahrzeugen ist gering.
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Das gezogene Fahrzeug kann schwer zu lenken und zu bremsen sein – besonders ohne laufenden Motor.
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Es besteht hohe Unfallgefahr, wenn Fahrer unerfahren sind oder schlecht kommunizieren.
Vergleich: Abschleppen – Schleppen – Anschleppen
Merkmal | Abschleppen | Schleppen | Anschleppen |
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Fahrzeugzustand | nicht fahrbereit (z. B. Panne, Motorschaden) | fahrbereit, aber kein Anhänger | startet nicht von selbst, aber grundsätzlich fahrtüchtig |
Ziel der Maßnahme | Fahrzeug zur Werkstatt oder sicherem Abstellplatz bringen | Fahrzeug wie Anhänger mitführen (z. B. ohne eigenen Antrieb) | Motor durch Bewegung starten (meist bei älteren Fahrzeugen) |
Erlaubt? | Ja – im Notfall | Nur mit behördlicher Genehmigung | Nur mit Erlaubnis, meist auf kurzen Strecken |
Fahrerlaubnis nötig? | Zugfahrzeug: passende Fahrerlaubnis Abgeschlepptes Fahrzeug: keine nötig |
Beide Fahrer benötigen passende Fahrerlaubnis für ihr jeweiliges Fahrzeug | Fahrer des gezogenen Fahrzeugs braucht passende Fahrerlaubnis |
Besonderheiten | Seil max. 5 m, rote Fahne, Warnblinker an beiden Fahrzeugen | kein Ersatz für Anhängerbetrieb, besondere Vorschriften | nicht auf Autobahn erlaubt, wegen Gefahr nur mit Erfahrung durchführen |
Autobahnregelung | Nicht auffahren erlaubt. Nur zur nächsten Ausfahrt, wenn Unfall auf Autobahn |
Auffahrt und Betrieb verboten | Nur außerhalb der Autobahn durchführen |
MERKSÄTZE
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Abschleppen = Notlösung → wenn’s nicht mehr weitergeht
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Schleppen = nur mit Erlaubnis → kein Ersatz für Anhänger
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Anschleppen = nur mit Technik-Verständnis → möglichst vermeiden