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11.5 Abschleppen & Schleppvorgänge

Abschleppen, Schleppen und Anschleppen

1. Abschleppen – Wenn ein Fahrzeug nicht mehr fahrtüchtig ist

Definition:
Abschleppen bedeutet, ein Fahrzeug, das nicht mehr von selbst fahren kann, mit einem anderen Fahrzeug zu einer sicheren Stelle oder Werkstatt zu bringen.

Wann darf abgeschleppt werden?

  • Nur im Notfall (z. B. Panne, Motorschaden)

  • Ziel darf nur die nächste Werkstatt oder ein geeigneter Abstellplatz sein

  • Keine weiten Transporte oder Fahrten "aus Bequemlichkeit"!

Wichtig zu wissen:

  • Der Fahrer des Abschleppwagens braucht eine Fahrerlaubnis für das ziehende Fahrzeug.

  • Die Person im abgeschleppten Fahrzeug braucht keine Fahrerlaubnis, muss das Fahrzeug aber sicher lenken und bremsen können.

  • Bei Fahrzeugen mit Motorschaden funktionieren häufig Bremskraftverstärker und Servolenkung nicht – das Lenken und Bremsen erfordert deutlich mehr Kraft.

Empfehlung:
In solchen Fällen ist eine Abschleppstange oft sicherer als ein Seil, weil sie die Distanz stabil hält und ruckartige Bewegungen verhindert.

2. Schleppen – Was ist der Unterschied zum Abschleppen?

Definition:
Beim Schleppen wird ein fahrbereites Fahrzeug auf seinen eigenen Rädern von einem anderen Fahrzeug mitgezogen – ähnlich wie bei einem Anhänger.

Achtung:
Ein normales Kraftfahrzeug ist kein Anhänger! Deshalb brauchst du in diesem Fall eine Sondergenehmigung der Behörde, bevor du schleppst.

Fahrerlaubnisregelung:

  • Die Fahrerlaubnis für das ziehende Fahrzeug richtet sich nach dessen Klasse (z. B. BE, C1E, CE usw.).

  • Für das geschleppte Fahrzeug muss der Fahrer im Besitz der passenden Fahrerlaubnis für dieses Fahrzeug sein.

3. Regeln und Sicherheit beim Abschleppen

  • Maximale Seillänge: Das Seil zwischen den Fahrzeugen darf nicht länger als 5 Meter sein.

  • Das Seil muss in der Mitte mit einer roten Fahne deutlich sichtbar gemacht werden.

  • Das Warnblinklicht muss an beiden Fahrzeugen eingeschaltet sein.

  • Für Richtungswechsel (z. B. Abbiegen) sollten sich beide Fahrer im Voraus verständigen – idealerweise per Handzeichen.

Wichtig:

  • Autobahnen sind tabu – du darfst ein Fahrzeug nicht auf die Autobahn abschleppen.

  • Wenn du auf der Autobahn liegen bleibst und abgeschleppt wirst, muss die nächste Ausfahrt genutzt und dort die Autobahn verlassen werden.

4. Warum ist Abschleppen nicht ungefährlich?

  • Der Abstand zwischen den Fahrzeugen ist gering.

  • Das gezogene Fahrzeug kann schwer zu lenken und zu bremsen sein – besonders ohne laufenden Motor.

  • Es besteht hohe Unfallgefahr, wenn Fahrer unerfahren sind oder schlecht kommunizieren.


Vergleich: Abschleppen – Schleppen – Anschleppen

Merkmal Abschleppen Schleppen Anschleppen
Fahrzeugzustand nicht fahrbereit (z. B. Panne, Motorschaden) fahrbereit, aber kein Anhänger startet nicht von selbst, aber grundsätzlich fahrtüchtig
Ziel der Maßnahme Fahrzeug zur Werkstatt oder sicherem Abstellplatz bringen Fahrzeug wie Anhänger mitführen (z. B. ohne eigenen Antrieb) Motor durch Bewegung starten (meist bei älteren Fahrzeugen)
Erlaubt? Ja – im Notfall Nur mit behördlicher Genehmigung Nur mit Erlaubnis, meist auf kurzen Strecken
Fahrerlaubnis nötig? Zugfahrzeug: passende Fahrerlaubnis
Abgeschlepptes Fahrzeug: keine nötig
Beide Fahrer benötigen passende Fahrerlaubnis für ihr jeweiliges Fahrzeug Fahrer des gezogenen Fahrzeugs braucht passende Fahrerlaubnis
Besonderheiten Seil max. 5 m, rote Fahne, Warnblinker an beiden Fahrzeugen kein Ersatz für Anhängerbetrieb, besondere Vorschriften nicht auf Autobahn erlaubt, wegen Gefahr nur mit Erfahrung durchführen
Autobahnregelung Nicht auffahren erlaubt.
Nur zur nächsten Ausfahrt, wenn Unfall auf Autobahn
Auffahrt und Betrieb verboten Nur außerhalb der Autobahn durchführen

 

MERKSÄTZE

  • Abschleppen = Notlösung → wenn’s nicht mehr weitergeht

  • Schleppen = nur mit Erlaubnis → kein Ersatz für Anhänger

  • Anschleppen = nur mit Technik-Verständnis → möglichst vermeiden