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Gefahrzeichen im Detail mit StVO

Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
§ 40 Gefahrzeichen

(1) Gefahrzeichen mahnen zu erhöhter Aufmerksamkeit, insbesondere zur Verringerung der Geschwindigkeit im Hinblick auf eine Gefahrsituation (§ 3 Absatz 1).
(2) Außerhalb geschlossener Ortschaften stehen sie im Allgemeinen 150 bis 250 m vor den Gefahrstellen. Ist die Entfernung erheblich geringer, kann sie auf einem Zusatzzeichen angegeben sein, wie
(3) Innerhalb geschlossener Ortschaften stehen sie im Allgemeinen kurz vor der Gefahrstelle.
(4) Ein Zusatzzeichen wie
kann die Länge der Gefahrstrecke angeben.
(5) Steht ein Gefahrzeichen vor einer Einmündung, weist auf einem Zusatzzeichen ein schwarzer Pfeil in die Richtung der Gefahrstelle, falls diese in der anderen Straße liegt.
(6) Allgemeine Gefahrzeichen ergeben sich aus der Anlage 1 Abschnitt 1.
(7) Besondere Gefahrzeichen vor Übergängen von Schienenbahnen mit Vorrang ergeben sich aus der Anlage 1 Abschnitt 2.

Anlage 1 (zu § 40 Absatz 6 und 7)
Allgemeine und besondere Gefahrzeichen

1 2 3
lfd. Nr. Zeichen Erläuterungen

Abschnitt 1 Allgemeine Gefahrzeichen (zu § 40 Absatz 6)

1

Zeichen 101

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Gefahrstelle

Ein Zusatzzeichen kann die Gefahr näher bezeichnen.
2 Zeichen 102

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Kreuzung oder Einmündung
Kreuzung oder Einmündung mit Vorfahrt von rechts
3 Zeichen 103

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Kurve
 
4 Zeichen 105

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Doppelkurve
 
5 Zeichen 108

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Gefälle
 
6 Zeichen 110

Steigun

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g
 
7 Zeichen 112

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Unebene Fahrbahn
 
8 Zeichen 114

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Schleuder- oder Rutschgefahr
Schleuder- oder Rutschgefahr bei Nässe oder Schmutz
9 Zeichen 117

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Seitenwind
 
10 Zeichen 120

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Verengte Fahrbahn
 
11 Zeichen 121

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Einseitig verengte Fahrbahn
 
12 Zeichen 123

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Arbeitsstelle
 
13 Zeichen 124

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Stau
 
14 Zeichen 125

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Gegenverkehr
 
15 Zeichen 131

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Lichtzeichenanlage
 
16 Zeichen 133

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Fußgänger
 
17 Zeichen 136

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Kinder
 
18 Zeichen 138

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Radverkehr
 
19 Zeichen 142

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Wildwechsel
 
Abschnitt 2 Besondere Gefahrzeichen vor Übergängen von Schienenbahnen mit Vorrang (zu § 40 Absatz 7)
20 Zeichen 151

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Bahnübergang
 
21 Zeichen 156

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Bahnübergang mit
dreistreifiger Bake
Bahnübergang mit dreistreifiger Bake etwa 240 m vor dem Bahnübergang. Die Angabe erheblich abweichender Abstände kann an der dreistreifigen, zweistreifigen und einstreifigen Bake oberhalb der Schrägstreifen in schwarzen Ziffern erfolgen.
22 Zeichen 159

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Zweistreifige Bake
Zweistreifige Bake etwa 160 m vor dem Bahnübergang
23 Zeichen 162

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Einstreifige Bake
Einstreifige Bake etwa 80 m vor dem Bahnübergang